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Georg Christoph von Münch zu Würchhausen,
Hermann von Münch zu Münchcngosserstedt,
Hans Georg von Osterhausen zu Crölpa,
Christoph'? von Beringen Söhne zu Schieben,
Erasmus von Brand zu Alein-Gestewitz,
Georg von Nißmitz zu Leislau,
Rudolf von Bünau zu Schinditz,
Dietrich'? von Bose Söhne zu Zöthen.
Tümpling war das einzige Rittergut, welches mit 2 Pferdenverdient werden mußte (Posewitz mit (, Leislau mit hch Stöbenstellte kein Ritterpferd). Durch den Receß Herzog Friedrich Wil-helm's II. von Altenburg mit seinem Hos-Marschall PhilippHeinrich von Tümpling a. d. H. Casekirchen, vom (7. Juni (633,erhielt übrigens das Haus Tümpling mit der Ober-Gerichtsbarkeitüber Tümpling, Stöben, Wonnitz und Leislau und der hohenJagd die Aanzlei-Schriftsässigkeit. — Welchen Besitz Georgvon Nißmitz in Leislau hatte, wissen wir nicht. Jedenfalls besaßRudolf Albrecht von Tümpling dort nicht nur den Unterhof,sondern auch den Oberhof — vergl. die Theilung vom 3. Juli(6(0 (S. ((H). Nißmitz stellte zusammen mit Rudolf von Bünauzu Schinditz ( Pferd, während die beiden Tümpling'schen Höfe zuLeislau zusammen mit Erasmus von Brand auf Alein-Gestewitzund den „Zeutschelte" (Zeitschel?) zu Crauschwitz und zu Alein-Gestewitz ( Pferd stellten.
Wenn wir die Ritterschaft im Jahre (3^7, im Jahre derHuldigung an die Ernestiner (Bd. I. 273), mit dem Stande der-selben im Jahre (6(( vergleichen, so finden wir 3 von den da-maligen 8 Geschlechtern noch auf ihren alten Sitzen: nämlich dieBose auf Zöthen, die Bünau auf Schinditz, die Elben auf Roda-meuschel, die Münch aus Münchengosserstedt und Würchhausen(aber nicht mehr auf Döbritschen), die Tümpling auf Tümpling(und jetzt auch noch auf Stöben, Leislau und Posewitz).