Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
124
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Georg Christoph von Münch zu Würchhausen,

Hermann von Münch zu Münchcngosserstedt,

Hans Georg von Osterhausen zu Crölpa,

Christoph'? von Beringen Söhne zu Schieben,

Erasmus von Brand zu Alein-Gestewitz,

Georg von Nißmitz zu Leislau,

Rudolf von Bünau zu Schinditz,

Dietrich'? von Bose Söhne zu Zöthen.

Tümpling war das einzige Rittergut, welches mit 2 Pferdenverdient werden mußte (Posewitz mit (, Leislau mit hch Stöbenstellte kein Ritterpferd). Durch den Receß Herzog Friedrich Wil-helm's II. von Altenburg mit seinem Hos-Marschall PhilippHeinrich von Tümpling a. d. H. Casekirchen, vom (7. Juni (633,erhielt übrigens das Haus Tümpling mit der Ober-Gerichtsbarkeitüber Tümpling, Stöben, Wonnitz und Leislau und der hohenJagd die Aanzlei-Schriftsässigkeit. Welchen Besitz Georgvon Nißmitz in Leislau hatte, wissen wir nicht. Jedenfalls besaßRudolf Albrecht von Tümpling dort nicht nur den Unterhof,sondern auch den Oberhof vergl. die Theilung vom 3. Juli(6(0 (S. ((H). Nißmitz stellte zusammen mit Rudolf von Bünauzu Schinditz ( Pferd, während die beiden Tümpling'schen Höfe zuLeislau zusammen mit Erasmus von Brand auf Alein-Gestewitzund denZeutschelte" (Zeitschel?) zu Crauschwitz und zu Alein-Gestewitz ( Pferd stellten.

Wenn wir die Ritterschaft im Jahre (3^7, im Jahre derHuldigung an die Ernestiner (Bd. I. 273), mit dem Stande der-selben im Jahre (6(( vergleichen, so finden wir 3 von den da-maligen 8 Geschlechtern noch auf ihren alten Sitzen: nämlich dieBose auf Zöthen, die Bünau auf Schinditz, die Elben auf Roda-meuschel, die Münch aus Münchengosserstedt und Würchhausen(aber nicht mehr auf Döbritschen), die Tümpling auf Tümpling(und jetzt auch noch auf Stöben, Leislau und Posewitz).