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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
122
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auch lieben?? getreue Hanß Oßwalden seinenu bruder sowohl seinem?vumnündigeun vettern Wolfs Thristoffen vnnd ihre ehelich gebornemännliche leibeslehenserbenn bescheidentlich vnnd alßo: wehre es,das Rudolfs Albrecht vonn Tümpling ohne ehelich geborne männ-liche leibeslehenserbenn nach dem willen?? deß allmechtigenn abster-ben?? würde, aufs den Fall vnnd eher nicht sollenn erwehnte güteream? genante Hanß Oßwalden vn??d Wolff Thristoffen, auch ihrerechte leibeslehenserbenn, zugleich kommen vnnd fallen??, die sichalßdann mit lehensvollge, verdienst vnnd andernn halten sollenn,wie sich gebäret vnnd solcher gesambtenn mannlehengüter alt her-kommen?? recht vnnd gewonheit ist.". ..

An Leislau (5. 697H) war Hans Oswald schon am. Februar s6p (da?nals auch noch mit Georg Otto zusammen)und dann wohl am 22. Juli s6s6 von der Zeitzer Stiftsregierungmitbelehnt worden. Im Dresdener Hauptstaatsarchiv findet sichwenigstens in dem betreffenden Locat. 9052 in den AktenExtractaus den Lehens-Registraturen, welche von Zeit des ?c. Fürsten:c. Herrn Angnp ic. postulirten Ad?ninistratorn des Stifts Naum-burg ?c. a?n 20. Inlp 1608 glücklich angefange??ei? fürstl. Stiffts-Regi?nent in I. F. G. Eantzley zu Zeitz -gehalten" aus Bl. 98folgender Eintrag: Rudolfs Albrecht von Tümpling ist am22. Iuly (l)6s6 erschienen und hatt der Lehen sud ZAeotore,IoI?ai?uc: (leorZio :e. Folge gethan."

An Posewitz (S. 7578) wurde er am 59. März (6(9 ?nit-beleh??t, ebenso an den Zinsen zu Sulza (S. 82). Wegen dertautenburgischen Lehnstücke (S. 76) hatte er, wie es nachseinem Tode in dem Protokoll* des am 7. März (65( zu Frauen-prießnitz abgehaltenen Ritterlehntages heißt,die Lehn gebührlich

" Ergangene Ritterlehnsakten bey Regirung des hochwohlgebornen Herrn,Herrn Christian Schenken vndt Freiherrn zn Tanttenbnrgk:c. ?62s vol. III.Bl. 10 ff. p>oe. (Staatsarchiv Dresden).