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Sein Bruder und sein Neffe (also die Häuser Tümpling(Tasekirchenj und Posewitz) wurden insgesammt an Berg-sulza und Stöben mit belehnt. Zeugen waren: der AanzlerElias Förster, der Aammerrath Gerhard von Marschall aufFrauenfels, der Hofmarschall Ludwig Ernst von Marschall aufHerrengosserstedt, Ehristoph Earl von Brandenstein auf Oppurg u. a.
Der Lehnbrief über Stöben vom (9- ^Närz (6(9 ent-spricht den Lehnbriefen Otto's vom Z. Mai (092 und vom (2. März(607 (S. 33 und H2), welche ihm nach der im Jahre (ös)2 er-folgten Umwandlung des Erblehns in Mannlehn vom Vater bezw.Vormunde Johann Philipps ausgestellt worden waren.
Zuvor hatte Hans Oswald am 6. März dem jungen Her-zoge, welcher das vorangegangene Jahr zur selbstständigen Regie-rung gelangt war, seinen Glückwunsch ausgesprochen. In seinemaus Bergsulza erlassenen Schreiben hieß es: „Durchlauchtiger hoch-geborner Fürst. E. F. G. seindt ineine in vnterthenigkeitt pflicht-schuldige vnd gantzs bereitt treu willige Dienste neben Wünschungevon gott dein allmechtigen zu deroselben eingetrettenen fürstlichenglückseligen Landes-Regierunge, lankwirige bestendige frische gesundt-heitt, zeittliche vnd Ewige Molfahrt an leib vnd Sehell Zederzeitbereitt".
Mit belehnt war Hans Oswald einerseits an seines Bru-ders Rudolf Albrecht Rittergütern Tümpling und Leis lau,anderseits an seines Neffen Mols Ehristoph Rittergut Posewitzsowie an dessen Zinsen zu Sulza und den TautenburgischenLehnstücken, wie ja umgekehrt die Häuser Tümpling (Tasekirchen)und Posewitz an Bergsulza mitbelehnt waren. Außerdem war eran den Portenser Bergen, soweit sie nicht bei Bergsulza geblie-ben waren, mitbelehnt.
So heißt es in Rudolf Albrecht's Lehnbrief über Tümp-ling vom (9. März (6 (9: . . . „Wir habenn auch sembtlich mitihme belehnet vnnd belehnenn inn gesambt mit ihme vnnsere
von Tümpling. II. 9