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vertrat seine Schwägerin Sabina, Letzterer seine Mutter Marie, daderen Genrahl, David von Elben, damals schon todt war (seit o.(598).
Nach Inhalt des an diesem Tage zu Altenburg abgeschlossenenRecesses (Urkunden-Anhang 29) glaubten die Landerben, alsoOtto's Töchter, daß sie durch das väterliche Testament zu Gunstender Lehnserben, ihrer Brüder, besonders in ihrer le^itimu, welcheOtto auf 600 fl. festgesetzt hatte, verletzt worden seien. Sie bean-tragten, daß die Erbschaft inventarisirt würde, daß der Schreiberdes Vaters (Johann Korn, welcher schon etliche zwanzig Jahreim Dienste war) auch noch die seit dem Tode des Vaters einge-gangenen Einnahmen berechnen und daß die Mobilien sequestrirtwerden sollten.
k)ans Oswald und seine Brüder bestritten den Schwesterndas Recht zur Klage, besonders da sie ihre Stiefschwestern seien,aber, „weill solches ihres lieben Vaters seligen endtlicher will vndMeinung were", so wollten sie ihnen auch nicht widerstreben. EineInventarisirung sei jedoch nicht nöthig, da der Schosser zu TamburgAlles versiegelt — gleichwohl wollten sie aber auch dies geschehenlassen. Allein in eine Sequestrirung der Mobilien könnten sie nichtwilligen, höchstens nur darin, daß die Baarschaft, die brieflichenUrkunden und dergleichen Mobilien inventirt, die Leichkosten gezahlt,der Rest des Geldes aber wieder in den eisernen Kasten gelegtund dessen Schlüssel entweder vom Amt verwahrt oder in die fürst-liche Kanzlei nach Altenburg geschickt würde.
Die Landerben erklärten sich hiermit zufrieden und so wurdeder Receß zwei Mal vollzogen.
Nachdem inzwischen Mols Christoph I. verstorben und dieväterliche Verlassenschaft inventirt worden war, hatten die Land-erben um nochmalige Verhandlung gebeten. Sie hatten nämlich„aus collationirung des Väterlichen Testaments vnd verfertigtenluveuturü vernommen, das ihnen nicht allein ein sehr geringes