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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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gewißen Zuvorsicht, solches wo muglichen ohne frucht nicht ab-gehen soll" (Urkunden-Anhang 2s).

Otto hatte seinen Einfluß nicht überschätzt. Schon am2. Februar bekennt Heinrich, daß Heßler ihm (000 fl. geliehenhabe und verpflichtet sichbey unsern Herlichen Ehren", dieseSumme bis zum 25. Juli nebst 25 fl. Zinsen dem von Heßlerin seine Behausung und sichern Gewahrsam auf seine Rosten undIVagniß zurückzuzahlen. Auchhaben wier unsern auch liebenOtten von Tümpling? zu Tümpling? vermocht daß ehr sich dieserUfnehmung halben gegen den von Heseler . . . alß ein selbst-schuldiger und selbstgelttender Bürge eingelaßen." Otto bekenntsich hierzubey meinen Adelichen Ehren".

In demselben Jahre noch, am 5. Dezember, schreibt Burk-hardt aus Dresden an Heinrich, daß Otto sich bei ihm schriftlichbeschwert habe, daß er von Heinrich auch nicht die Zinsen bekäme.Otto wolle seine, Burkhards?, Zinsen von 500 fl. so lange nichtannehmen, so lange Heinrich sie nicht auch zahle. Zugleich über-sendet Burkhardt seinem Bruder einen fürstlichen Befehl behufsZahlung der Landsteuer und bittet ihn, sich danach zu richten,damit uns nicht in der herschafft ein spott widerfahre."

Aus dem weiteren Inhalt geht auch hervor, daß Heinrich inübler Geldlage war.

Zwei Jahre daraus hatten beide Brüder (700 Fl. baar vonOtto auf ein Jahr aufnehmen müssen. Am (2. April (60( be-kennen siein den Instehenden Leiptzigischen Oster-Margkt," daßder gestrenge Edle und ehrenveste Otto von Tuniplingk doselbstenunser besonders gunstiger lieber" ihnen jene Summe geliehen habe.Daß ihr Credit schon sehr gelitten hatte, geht daraus hervor, daßOtto den Iahreszins von vornherein von der geliehenen Summein Abzug gebracht hatte und daß die Schenken ihm dafür ihreganze Herrschaft verpfändeten, ihm sogar das Recht ertheilten,

von Tümpling. II. ?