93 —
dieselbe zu verkaufen, überhaupt mit ihr zu handeln und zu wan-deln „als sein zu recht wohlerworben guhtt."
Aus dem Jahre f603 liegen dann noch zwei, mit Otto'sjDressel versehene, Originalschreiben an Burkhardt, der damalsStatthalter in Dresden war, vor. In dem ersten Achreiben vomt?. April ersucht Otto den Schenken, ihm einen Tag zu bestimmen,an welchem er die Hauptsumme mit Zinsen erhalten könne, denner sei nicht gesonnen, sich „bewuster Burgschaft halber" an seinenBruder Heinrich weisen zu lassen, von welchem er, auch wenn erzwei oder drei Mal nach Tautenburg schriebe, doch keine Antworterhalten würde. Aus dem zweiten Schreiben vom 2H. Octobergeht hervor, daß jene Hauptsumme in 2300 Fl. bestand, welcheOtto an Heinrich Schenke vorgestreckt und für deren Rückzahlungzu Ostern s603 Burkhardt sich verbürgt hatte. Otto ersuchte Burk-hardt um Zahlung „ufs längste in 3 tagen . .. darmit in Vor-bleibunge ich zu andern geburlichen Mitteln zu schreiten nicht ursachbekommen muge".
Burkhardt scheint nicht gezahlt und Otto, welcher Jenen:, nacheiner Notiz im Jenaischen Hofgericht, noch H500 sl. am 29. Sep-tember s60H und an Heinrich außerdem f000 fl. geliehen hatte,daher „zu andern geburlichen Mitteln" geschritten zu sein, denn«l. cl. Dresden 3. October s60H thut Aurfürst Thristian II., in Vor-mundschaft, kund, daß er die Verpfändung der, Burkhardt ange-erbten, „drey besten Dorffschafften" für jene ^300 Fl. an Otto aufein halbes Jahr genehmige. Wenn innerhalb dieser Frist Burk-hardt dieselben von der Verpfändung nicht befreie, „so wollen wieruns oder wehme wier es sonsten vorstatten werden, solchs zu thunvorbehalten haben, treulich und sonder gefehrde".
Hiermit schließt das urkundliche Material, betreffend Otto'sBeziehungen zu den Schenken von Tautenburg, welche schließlichdarin gipfelten, daß Otto von: Jahre fZßO an Heinrich Schenke6030 fl. und Burkhardt, von s599 an, 5830 fl. geliehen hatte.