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Das Verhältniß der Vormünder zu den Schenken scheint zuIrrungen geführt zu haben, welche schließlich die Vermittelung desAurfürsten August von Sachsen, welcher außerdem wohl Ober-Vormund war, nothwendig gemacht zu haben scheinen. Am2s. August f38^ sandte Letzterer an Thilo von Seebach zu plotta(plotha), Ludwig von Sommerlatt zu Molau, an den Amtsvogtzu Weißenfels und an Melchior Franke, Verwalter zu pforta,Abschrift des durch die Aurfürstlichen Räthe an demselben Tagezu Dresden verabschiedeten Vergleichs zwischen den Vormündernund den Schenken, mit dein Befehl, als kurfürstliche Tommissariendie Partheien vorzuladen und zu vergleichen. Jener Vergleich istnicht mehr vorhanden, es ist wohl aber unzweifelhaft die vonFriderici Seite 3 s erwähnte Ooustitutio de disseusu intsr Diu-Vernas vi borum tutores, Obristopborum de Neseler in LurAldreseleret Ottonvm de Tümpling, tollendo taota an. f38^ d. 2s. ^UA.Die Vormünder traten nun die Administration der Herrschaft andie drei ältesten Schenken ab und behielten in der Folge nur nochüber den jüngsten Schenken, Heinrich, die Vormundschaft, undzwar bis s587, wo er die venia aewtis erhielt. Heßler und Ottoschrieben am 7. November s53^ den Tommissarien, sie möchtendie drei ältesten Schenken zunächst veranlassen, sich mit ihnen überdie behaupteten Mängel in den drei Iahresrechnungen auseinander-zusetzen. Den Schenken schrieben sie in demselben Sinne. —
Paul von Neumark hatte ihrem Vater noch ein Jahr vordessen Tode eine Summe von 2500 fl. geliehen. Die Schenken,für Heinrich Heßler und Otto, verpflichteten sich daher am s. Octobers536, weil „wir unser Angelegenheit halben bißher nicht zalcnnoch unsers Vaters briff undt Sigell zu uns losen können", bei ihren„herrlichen Thren" jene Summe bis Ostern s587 zurückzuzahlenund dafür ihre Herrschaft, es fei Lehn oder Trbe, zu verpfänden.
Nachdem Heinrich im Jahre s587 für mündig erklärt wordenwar, bekannte er am p. November (Nartim) söflv, daß sein