Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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Zar hergebracht", von den drei Crb- und Gerichtsherren zu Sulza,welchen der Grund und Boden im Felde und in der Stadt gehörte,die Gerichtsbarkeit zugestanden wurde und zwar, wie es dortheißt: . . .durch die drey Crb- unnd Gerichtsherrn, als nemlichdas Amt Roßla, von desselbigen wegen Johann Zschirppendieser Zeitt Schoßer, darnach die Cdlenn und Crnvhesten Hannsenvon Denstedt zu Heußdorff unnd Moritzenn von Vitzthumb zuApolda inn fürstlicher bestätigter Normundschafst Christofs vonnCbersperg sehligen nachgelassener unmündiger Rinder unndOtten vonThunipling vor sich und von wegen seines mit-belehnten" (seines Stiefbruders Oswald).

Unter der Urkunde hängen 6 Siegel, als erstes das Otto's(wie das von (369 vergl. unten), als zweites und viertes dasNitzthum's (der Zweig mit Z Äpfeln), als drittes und sechstes einnicht bekanntes, als fünftes das Denstedt'sche mit 5 Rosen in?Schilde.

Nach einem im Rathsarchiv zu Stadt Sulza noch heute be-findlichenPachtbrief der hiesigen Gerichte" (Receßbuch, Report.Nr. 3, toi. (-(2) vom (. Ulai (am Tage Rlnlippi und .laooki)(593 hatte an diesem Tage der Amtmann zu Roßla, ZohannCaspar von Olbersleben, im Namen der Herzöge Friedrich Wil-helm und Johann dem Rath zu Sulzadie Unter- oder Crb-gerichte so in das fürstliche Amt Roßla gehörig und bishero einsonderbarer Amts-Richter darauf gehalten werden müsse", so vieldie Stadt und derselben Flur betraf,daran dem Amt Roßla2 Theil und Otto von Tümpling ( Theil zuständig", auf Wieder-ruf verpachtet, und zwar erhielt das Amt dafür jährlich (H undOtto 7 Gulden.

Der Amtmann, Otto und der Rath hingen ihre Siegel unterdiese Urkunde.

Die Bürgerschaft hatte nun die Crbgerichte pachtweise inneund dieses Verhältniß blieb, auch nachdem Otto von Tümpling