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sie durch den Kauf vom Jahre s5ß3 ganz bekommen hatte. Vonetlichen unruhigen Bürgern wurden sie, wie es in einer Notiz vonStadt Sulza heißt, aufgegeben, „sie konnten es aber kaum einJahr erdulden, da ließen sie und waren froh, daß sie dieselbenwieder kriegten, musten aber anstatt 2s Gulden 50 Gulden geben".
Wir bemerken hier gleich, daß Herzog Friedrich II. ams8. October s6ß2 verordnete, daß die Erbgerichte dem Rath zuSulza wieder entzogen und von dem Amtmann zu Roßla ver-waltet werden sollten. Gegen diese Verordnung remonstrirten ams-s. November s6ß2 „sämmtliche Viertelsmeister und Ausschuß,im Nahmen der Bürgerschaft", gleichwohl machte der Amtmannam 6. December Wolf Friedrich von Tümpling auf Posewitz(zu welchem Gute ^/z der Erbgerichte durch die Theilung vom5. Juli s6s0 geschlagen war, während die übrigen Berg-Sulzazugetheilten ^/z durch den Verkauf letzteren Gutes vom 28. Februar(6Y0 an Hans Joachim von Raschau an diesen und von diesemwohl an den Herzog gekommen waren) Mittheilung von jenerVerordnung und forderte ihn auf, für sein V» fortan das Pacht-geld bei dem Amte zu erheben. Wolf Friedrich erklärte sichhierauf zu Merseburg am s0. März s6ß5 bereit, sein f'z demAmt auf drei Jahre für s2 fl. s gr. H H zu verpachten. Übrigensfindet sich unter'm sH. December s6ß-s dann wieder ein Pachtbrief,laut welchem Herzog Wilhelm Ernst seine ^/z der Erbgerichtewiederum an den Rath zn Sulza, und zwar für 20 fl., verpachtet.
Nachdem Otto s5ß3 Berg- und Stadt Sulza erworben hatte,galt es, sein Verhältniß zu Stadt-, Dorf- und Berg-Sulza zu regeln,soweit es die ihm nun schuldig gewordenen Frohndienste betraf.Im Namen des Herzogs Friedrich Wilhelm lud der Amtsschoßerzu Roßla, Heinrich Florian Förster, Otto sowie Thomas vonDenstedt — Julius von Dachröden war ja gar nicht in die Lagegekommen, die Frohndienste anzunehmen — und Vertreter derdrei Sulza zum s0. Juli s5M nach Weimar, um von Letzteren