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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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verschreibungen und indem er Schuldposten Dachröden's im Betragevon H050 fl. übernahm (Urkunden-Anhang 20). Als Zeugenerscheinen Hans Georg von Weidenbach, Otto's Schwiegersohn,Valentin Stiegel, Amtmann zu Frießnitz, und Heinrich FlorianFörster, Amtsschoßer zu Roßla. Thomas von Denstedt setzteebenfalls seine Unterschrift unter den Vertrag.

In dem Kaufbriefe von (SYS zwischen den Herzögen undThomas von Denstedt hieß es, der Hof in Stadt Sulza und derBackofen in Dorf Sulza seien ihnenvon der Ebersbergin heimb-gefallen" und ein, (0 Acker enthaltendes, Holz wird das Ebers-bergische Holz genannt.

Die Ebersberg waren ein im Hochstift Naumburg angeses-senes Rittergeschlccht. Sie führten im gespaltenen Schilde vorn(d. h. heraldisch rechts) eine Schafsscheere, hinten einen halbenEber. Sie waren, wie die Tümpling, auch Lehnsleute der Äbtevon Bürgel (Bd. I, S. 269); (359 waren wir in einer Airchberg-Bürgel'schen Urkunde Heinrich von Ebersberg begegnet (Bd. I,S. 33), (H53 in dem Tümpling'schcn Gesammtlehnbrief überTümpling und (H35(^92 in dem Bürgeler Zinsbuch, betreffendein Holz in Abtlöbnitz, Hermann (S. (05 und 263), (^83 in demLehnbrief für Hans d. I. von Tümpling über Zinsen zu SulzaFriedrich und Günther (S. (59 und (93) und endlich um (500Heinrich von Ebersberg in dem Schreiben an den AurfürstenFriedrich den Weisen, in welchem er, zusammen mit Hans d. I.von Tümpling, den Aurfürsten bittet, den, Schoßer zu Roßla zuverbieten, von ihnen pserdedienste von ihren Gütern zu Sulza zuverlangen, welche sie wie ihre Alteltern bisher nur mit 20 be-sessenen Männern zu verdienen gehabt hätten (S. (9^)-

Gegen Ende des (6. Jahrhunderts scheint also dieses Ge-schlecht ausgestorben zu sein, da seine Besitzungen in und bei Sulzaan die Landesherren henngefallen waren. (562 ist, wie wir nochsehen werden, in einer Urkunde über einige von den Erb- und