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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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gebuer nach nicht kindtlichen ertzeigen vnnd verhaltten wurde", sosollte Otto jeder Zeit befugt sein, nach halbjährlicher Kündigung,das Gut wieder an sich zu nehmen. Sonst aber wollte Otto seinemSohnemit rath vnnd thatt beystendig" sein,soll an ihm, soviel! mneglichen, aller vätterlicher wille vormarckt werden".

Wolf Christoph sagte hierauf zu, diese vergleichung niemalsumzustoßen,Hinfurt auch seinen lieben vater mit geldes versetzungevnnd anderer beschwerunge zeit seines lebens vnbemuhet vnnd ver-schonet laßen".

Herzog Friedrich Wilhelm I. ratificirte vorstehenden Oertrag,als Vormund der Söhne des Aurfürsten Christian I., zu Weimaram 24. Februar (3Y3.

Otto hatte zu dieser Zeit ebenfalls von den Brüdern Weiden-bach sieben Hufen, die Wasserlesen genannt, gekauft, welche sie,ebenso wie das Rittergut Leislau, wohl auch von ihrem Vater ge-erbt hatten.

DieseWasserlesen" sind wohl die Flur der Wüstung Wasser-lausnitz gewesen, welche zwischen Leislau, Frießnitz und Heiligen-kreuz liegt. Sie gehörten zu Frießnitz, Otto schlug sie aber zuLeislau. Während jedoch Letzteres Stift Naumburgisches, alsoAursächsisches Lehn war, gingen die Wasserlesen von Weinrar zuLehn. Drei Lehnbriefe Otto's über dieselben als Wannlehn sindvorhanden, vom 23. Februar (393 (Urkunden-Anhang (6),vonr 3(. October (603 und vorn (2. März (607, der erstere vonHerzog Friedrich Wilhelm I., der zweite, nach dessen Tode undnachdem (603 das Amt Camburg an die Altenburgische Liniegekommen war, von seinem Bruder Herzog Johann (der an dem-selben Tage starb) und von Aurfürst Christian II., als Vormündernder Söhne Friedrich Wilhelm'? I., der dritte von Aursürst Christian,für dieselben, ausgestellt. Die beiden ersteren finden sich imWeimarischen Haupt- und Staatsarchiv (Copialbuch O. von Lehn-briesen (573(602 resp. Copialbuch V. Lehnbriefe toi. 245), der