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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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endtschloßen" und damiter neben seiner lieben vertrauten ihrenunterhalt vnud bleibende stette haben, bchaltten vnnd sich als ge-treue eheleute darauff nehren vnnd versorgen mächten" (seine ver-traute war Anna Christine geb. von Hausen a. d. H. Lützel-Lämmern), kam Otto am 26. Ami (59i Wolf Christoph,mit Christoph von Heßler zu Burgheßler und Ludwig vonLommerlatt zu Wolauzur Naumburg? zum dreien weißenschwanen bescheidentlicher weiß zusan:n:en," um seinem LohneLeislau zu übergeben. Zu diesem Zweck wurde an diesem Tageein Vertrag (Urkunden-Anhang (5) vor den genannten beidenZeugen in zweifacher Ausfertigung (für Vater und Lohn) aufge-setzt undmit ihrer allerseits angebornen adelichen bettschafften vndeigenen unterschriebenen hantschrifften becrefftiget."

Nach Inhalt dieses Vertrages hatten Heßler und Lommer-latt sich für Wolf Christoph bei dessen Vater in dem Linne ver-wendet, daß Otto ihm das Gutvff etzliche jähr seines väterlichenwillen vnnd gefallens" einräumen möchte. Otto hatte Bedenkengetragen, da erder Rinder mehr" hatte, alleinnach viel ge-brauchtem angewandtem möglichen vlciß" erklärte Otto sich bereit,seinen: lieben söhn Wölfs Christoffcn" das Gut mit allen Gerech-tigkeiten, besage des Kaufbriefs, erblich und eigenthümlich zu über-geben und dergestalt einzuräumen, daß nach Otto's Tode von seinenanderen Lehnserben ein Jeder aus dem Ritter- und Lehngut Tümp-ling,vnnd keinem andern ortt", 2730 fl. (so viel hatte Leislaugekostet) zun: voraus nehmen sollte, während sie alle in den Restder Ritterlehen, der Baarschaft und Anderem,so ihnen den lehens-erben inngesambt zustendigk", sich theilen sollten,das keine wieder-werttigkeit vnter ihnen zu spuren". Wolf Christoph sollte außer-dem jährlich zu Ostern seinen: Vater (5 fl.zur beisteuer geben"und den Ritterdienst, Fürsten-, Landsteuern und alle anderen Be-schwerungen allein tragen. Wenn er aber diesen Verpflichtungennicht nachkäme,sich auch sonstenn kegen seinen: lieben vater der