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sich noch die Mittheilung: „Gleicher gestallt soll auch Heinrich vonBünau zu Schieben auf diesen Tag zue lehn beschieden werden,doch muß des Aauffs vnd Auflassung der Lehn hiezu gahr nichttgedacht werden". Und auf Otto's letztem Schreiben vom 23. Sep-tember (592 findet sich die Bemerkung: „Otto von Tümpling Istvs den (3. Februarii beneben Bunaw zu Schieben ^o. (59? zuLehn beschieden".
Leislau bestand aus einem oberen und einem unteren Gut.So besaß (5H7 Hans von Diolan das obere, Heinrich von Weiden-bach das untere Gut (Bd. I, S. 273). In demselben Jahre saßaber auch Wolf von Weidenbach auf Schieben. Wolf Christophund Hans Georg scheinen also beide Weidenbach'schen Güter ver-kauft zu haben, und zwar Schieben an Heinrich von Bünau, dasuntere Gut Leislau an Otto, während das obere wohl von denMolau an Bünau gekommen war. Von diesem hatte es späterwohl Otto zugekauft, denn in der Tümpling'schen Theilung vom3. Juli (6(0 erhält der jüngste Sohn Otto's, Rudolph Albrecht,den Ober- und Unterhof zu Leislau, bestehend aus 5 Hufen Acker-land, Teichen u. f. w., welcher Besitz auf H759 fl. angeschlagenwurde, während Otto zuerst doch nur 2730 fl. gezahlt hatte. Inden 20 Iahren bis (6(0 konnte der Werth des von Otto zuerstgekauften Gutes unmöglich von 2730 fl. auf H759 fl. gestiegensein. Ts ist also wahrscheinlich, das er später noch den anderen(oberen) Theil von Leislau zugekauft hat. Darum erscheint wohlauch (6(( und (6(6 in Zeitz kein Bünau mehr, wie (593, zurBelehnung mit Leislau. Aus dem Receß vom 27. Aug. (6(2geht auch hervor, daß Otto zu dem Lehn in Leislau noch andereLehnstücke zugekauft hatte. —
Otto's ältester Sohn Wolf Christoph I. war um die Zeit desAnkaufs von Leislau ungefähr dreißig Jahre alt. Weil dieser(der spätere Stifter der Linie posewitz) um diese Zeit „mitt gott-licher hulff vnd beistandt sich inn heiligen ehestandt eintzulaßenn