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uns aber aus den Iahren (59 ( und (392 vier hierher gehörigeStücke. Den Vertrag vom 26. Mai (59(, laut welchem OttoLeislau seinem ältesten Sohne übergiebt, werden wir weiter untenkennen lernen. Im Jahre (592 meldet Otto am 26. Juni zunächstden „Ghrwirdige gestrenge Gdele Ghrenuheste achtbar vnndt hoch-gelarrte Thurfürstliche Sächsische verordnete Stifstsräthe, Groß-günstige Herrn und Freunde", daß er den Brüdern Wolf Christoph(Amtmann zu Saaleck) und Hans Georg (auf Flurstedt, seinemSchwiegersohne) von Weidenbach ihr väterliches Ritter- und Lehn-gut zu Leislau „welches dem stifft Zeitzs zur lehen rürett", ab-gekauft „vnd mehres teils bezaltt" habe. Gr bittet dieselben,seinen Verkäufern zur Auflassung und ihm zur Lehnsempfängnißeinen Tag anzuberaumen. Aus dem Vertrag von (59 ( gehthervor, daß Otto Leislau für 2730 fl. gekauft hatte.
An demselben Tage antworten ihm die Stiftsräthe aus Zeitz,daß sie den 22. September zu seiner Belehnung mit Leislau „souihll(so viel) dessen von dem Stifft Naumburg? allhie zue Lehen ruhrett"(nach Hölzer's historischer Beschreibung der Grafschaft Tamburg— S. (80— wurden von dem unteren Gut zu Leislau der HosHinterhofs, die Gebäude, 2 Gärten, 2 Hopfengärten und 3 Teichevom Stift Naumburg, 60 Acker Feld und 2 Wiesen von denGrnestinern, 3H Acker von den Albertinern und 33 Acker von denReuß-Aöstritz in Lehn gereicht — wir sahen oben, daß auch OttoLehnsherr von (H2 Hufen in Leislau gewesen war —, währenddas obere Gut Tautenburgisches Lehn gewesen sei) und zu dessenAuflassung „zu Feuertage Zeitt In der Tantzlei allhie zu Zeitz"festsetzten.
Die Räthe waren verhindert gewesen, diesen Termin abzuhalten.Otto brachte daher am 23. September seine Bitte in Erinnerungund wurde nun der (3. Februar (593 anberaumt. Gr ist alsovermuthlich an diesem Tage mit Leislau belehnt worden.
Unter der Antwort der Räthe vom 26. Februar (592 findet