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tohdt zu schießenn inn gegenwahrtt vnnd angehoer der commißariengedrohett" — die Bauern, sagt er, „sindt uuhe also ihre eigeneherrnn vnnd richter, geben weder aufs ihrenn noch diesen schoßer,so ist zubefahrenn, das n:eyn freundt Germar deme die sachennvnnd der bauren halstarrickeit vnnd vngehorsahm noch sren:bdeaufs diesem theil zu wenig sein werde" — er bittet die Räthedaher, neben Germar und den Schosser zu Dornburg, Gallus Gräfe,noch einen andern (Lommissar zu verordnen.
Die beiden Lrsteren werden jedoch darauf allein auf den29. Juli zu Abhaltung eines Termins abgeordnet, zu welchemdie Zeitzer Räthe, im Interesse der Gemeinde, den Hauptmann zuSaaleck, Wolf von Weidenbach, den Schosser von S. Georgen undJohann Schorckel, den Naumburger Bürgermeister, saudten.
Die Linen wie die Anderen berichten sodann an ihre Räthe,und zwar in übereinstimmender Weise im Ganzen zu GuustenOtto's. Ls geht aber aus den Berichten hervor, daß die Abt-löbnitzer, so schlecht sie mit Otto standen, so gute Beziehungen zuseinem Bater gehabt hatten ... „den obwoll genantes von Tümplingsvatter seliger bei seinein leben in ihren flur getrieben, so hette ehrsich doch jegen ihnen dermaßen nachbarlich vnndt fridlich erzeiget,das sie ihm solchs aus nachbarlichem willen vnndt nicht aus Pflichtnachgelassen, den schefer auch jedesmhals vndt so ofst ehr zu schadengehütet, gepfendet, die Pfändungen in ihre gemein gewendet, aldaihren dorfsgebrauch nach ider tzeit mit einem halben thalcr vor--truncken, darbei vndt neben der altte von Tümpling? offtmalsselbst gewesenn vndt darzu geholffen."
Dennoch kam kein Vergleich zu Stande. Die Tommissarienbitten also, um der zwischen den Partheien „entstandenen vor-bitterunge" ein Lnde zu machen, die Räthe möchten nun entscheiden,„ob sie zu entlicher abhclffung der fachen zu recht compromittirt"oder ob sie sich „ferner gutlichen Handlung anderweit vnterwindenlaßen wollenn."