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2 (1892) Bis zur Gegenwart
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dem Befund des Richters und der Schöffen im Aloster von S. Georgensich auf 75 alte Schock belaufen sollte, zu besichtigen und Otto zumErsatz anzuhalten.

Zm Jahre f572 wenden sich dann die Räthe zu Zeitz andiejenigen zu Weimar mit der Bitte, Otto in seine Schranken zuweisen. Nun berichten aber Dr. Aoehler und der Schosser zu(Hamburg an Herzog Johann Wilhelm,das der angegebeneschade der besichtigung nicht werdt," daß sie, wie die ZeitzischenEommissare, Wolf von Weidenbach, Hauptmann zu Saaleck, undJohann Schorckel, Bürgermeister und Richter zu Naumburg, derGemeinde zu Abtlöbnitz nicht hätten Recht geben können, sie sogar,da es sich herausgestellt, daß sie Otto viel größeren Schaden mitihrem Vieh zugefügt, ermahnt hätten, den Schaden zu kompensiren.Die Gemeinde hätte sich zwar aus den Schosser von S. Georgenberufen, dieser sei aber der Kommissionfast vordcchtig" er-schienen, außerdem ständen dem Aloster die Gerichte allein imDorfe zu und hätte sich Ottovfs alt hergebrachte gewonheit vnndcjuasi posses seiner vorfharen beruffen vnd deshalben zu recht er-botten", d. h. erklärt, er wolle die Sache gerichtlicher Entscheidungunterwerfen.

Nachdem Herzog Johann Wilhelm gestorben, gingen dieAlagen der Gemeinde weiter. Heinrich von Germar zu Graitschenwurde am sI. Zum s575 von der Vormundschaftsregierung zuWeimar angewiesen, in Verbindung mit den Zeitzer Räthen, welcheWolf von Weidenbach und den Schosscr von S. Georgen dazuabordneten, die Partheien zu vergleichen. Auch Otto lag es daran,diesen mehr denn zwanzigjährigen Streit beendet zu sehen. Am6. Zuli schreibt er den Räthen in Weimar, die Abtlöbnitzer Bauernhätten keinen der Verträge und Abschiede eingehalten, sie hättenihm kürzlich die ganze Heerdebiß in vierdthalbhundert schaffe"gepfändet,den schasfknecht biß auffs hembde außgezogenn, mitpuchsen vnnd gabeln vberlauffenn, jha auch woll mich selbsten

von Tümpling. II. 5