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Nach einer in ihnen enthaltenenen Abschrift aus dem Ge-richtsbuch des Klosters 5. Georg war Otto am 9. November(Donnerstag nach I^onarllns) (553 — er war also damals wiederin die Heimath zrückgekehrt — mit der Gemeinde durch Ver-mittlung des Schossers von Tamburg, Wolf Zschctsching, und desSchossers des Klosters, Andreas Kirchner, dahin verabschiedetworden, daß die Gemeinde ihm nochmals „gutwillig" und „inmaßendie sein vatter gebraucht" (Oswald hätte der Gemeinde für dieBewilligung zweimaliger Triftung wöchentlich jedes Jahr zuPfingsten ein Faß Bier und einen Hammel gegeben) die Trift inihrer Flur gestatten wolle, „doch daß es ohne schaden vnd dieHut nicht nahe an das dorff geschehe", widrigenfalls sie daspfändungsrecht haben solle. „Nachdems auch die gemeine bisheroein Hammel der gcpfandt bei sich stehendt gehabt nach beschehenerpfendung vortruncken, haben sie zu diesem mal solches pfandtwiderumb dem von Tümpling zugestellet vnd dorüber die vor-trunkencn XII gr. auf vnser Widerhandlung auch fallen laßen."
Dieser Abschied wurde auch „ins abtlobnitzer gerichtsbuch vor-schrieben".
Fünfzehn Jahre später, am (7. Juli (Sonnabend nach Nur-Aarstba) (563, beklagte sich die Gemeinde bitter über Otto beidem Schosser des Georgenklosters, Johann Biener, dem NachfolgerKirchner's: er hätte alle Raine und Hecken an den Weinbergenmit einer großen Heerde Schafe durchjagt, die Hölzer nicht geschont;Etlichen von ihnen hätte er gedroht, sie sollten seine Knebelspießetragen, die Bauern hätte er in die Furcht gebracht, er wollte siearme Leute „bis auf gar-auß bringen" und sie, wenn möglich, zueigen machen.
Herzog Johann Wilhelm, an welchen diese Beschwerde ge-langt war, gab sofort dem Schosser von Tamburg auf, in Gemein-schaft -mit demjenigen des Georgenklosters die Sache zu unter-suchen.