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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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AktenstückIrrungen zwischen dem Abt zu Bürgel und dem Amt-mann zu Tamburg wegen der Gerichte zu (Abt) Labnitz, (Hs>2" er-wähnt. Dort fand sich folgende auf Otto's Vater bezügliche Stelle:Item es habenn auch des closter menner zcu Lobenitz . . . OßwaltTümplings gotseyligen seine schaff mher denn eyns gcpfandt unndins dorff getriben; hat sich mit on dorumbe nmsen vertragen??."

Des Alosters Rlänner" waren die den? Aloster Bürgel zins-pflichtigen. RIarkgras Friedrich der Strenge hatte nämlich imJahre (552 dein Abt dieses Alosters die Erbgerichte in? DorfeLöbnitz geschenkt (daher der Name Abtlöbnitz), während die Ober-und Erbgerichte in der Dorfflur dem Amte Tamburg zustanden.Vor der Reformation überkam das Aloster S. Georg zu Naum-burg jene Rechte von Bürgel.

Wegen des Tristrechts sind langjährige Zwistigkeiten zwischendem Hause Tümpling und der Gemeinde Abtlöbnitz gewesen. SchonOswald's Wittwe, Agnes, läßt sich darüber in einem Schreibenvon? 23. Juli (53 ( an Johann Friedrich den R littleren (Schriften,betr. die Vormundschaft der hinterlassenen Ainder Oswald's vonTümpling, im Ernestin. Gesammtarchiv zu Weimar, (?A untervon Tümpling) vernehmen: .. .Das über die zunottigunge Wil-helm'? von Würchhausen sich die gemeine Dorffschafft zu Ablöbnitzmir itziger newlicher weylle die trifft in iren? flure zu uorhindernvnd zu wehrenn, mich auch alle bereidt derhalben zu pfenndenvnnd die pfantschafft in yr gerichte zu wenden vnthersangenn vnndn?ich zu vnnottiger rechtfertig??nge zu dringe??n in willens sein vndVorhabens."

So ist auch Otto über 20 Jahre lang deßwegen im Streitmit Abtlöbnitz gewesen. DieAmts- und Tommissions-Acta inHuth- und Trifts-Irrungs-Sachen zwischen der Gemeinde zu Abt-Löbnitz und Otten von Tümpling daselbst, (569/75", im Ernesti-nischen Gesammt-Archiv zu Weimar, 6Z toi. (47", geben??ns davon Aunde.