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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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daß er gegebenen Falls °/i2 der Grafschaft erhalten sollte eingegen das Ernestinische Haus ausgeübter Gewaltakt.

(533 starb das Henneberger Grafengeschlecht mit dem GrafenGeorg Ernst, welcher die Reformation eingeführt hatte, aus undnun trat der vorgesehene Fall ein, wenn auch die Theilung wegendes (536 erfolgenden Todes des Aurfürsten August nicht ausge-führt wurde. Erst im Jahre (660 kam es zur definitiven Theilungzwischen den Urenkeln Johann Friedrich'? des Großmüthigen undAugust's, und zwar erhielten Friedrich Wilhelm II. von Alten-burg 3^2 Theile (u. a. Meiningen und Themar), seine VetternWilhelm IV., der Große, von Weimar und Ernst der Frommevon Gotha 3^2 Theile (u. a. Ilmenau und Wasungen) und end-lich der jüngste Bruder des Kurfürsten Johann Georg II., HerzogMoritz zu Sachsen-Naumburg, 2/12 (u. a. Schleusingen, die alteHauptstadt der Grafschaft, und Suhl Beides (3(5 an Preußen,nachdem es (7(3 an Rursachsen zurückgefallen war).

Tobias pfanner, der Berichterstatter von (537, war damalsVorstand des Ernestinischen Gesammtarchivs zu Weimar, ein ge-lehrter Jurist, bis dahin herzoglicher Amtmann zu Saalfeld.

Nach der in Folge des Todes Friedrich Wilhelm'? vorge-nommenen zweiten Theilung von (603, durch welche Tümplingan die Altenburgische Linie (bis (672) kam, belehnten HerzogJohann und Rurfürst Thristian II., in Vormundschaft von FriedrichWilhelm's vier Söhnen, Otto zu Weimar am 20. October (60^und 3(. October (605 (an welchem Tage Herzog Johann starb)und Rurfürst Thristian zu Altenburg am 22. März (60? mitTümpling.

Es ist nicht klar, warum diese drei Lehnbriefe, alle unter derVormundschaft ausgestellt, so schnell hinter einander gegeben wordensind. Wir vermuthen, daß die beiden ersteren (im Haupt- undStaatsarchiv Weimar, Topialbuch von Weimarischen und Alten-burgischen Lehnbriefen unter Herzog Johann und Rurfürst Thri-