Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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Werbung von Heeren im (5. Jahrhundert an die Stelle eigenerHeerfolge für die Vasallen diese Verpflichtung getreten war.

Die meisten Rittergüter hatten nur ein, manche nur ein hal-bes" Pferd (also zwei Güter eins zusammen), andere nur 9» Pferdzu stellen. Die Verpflichtung für das Rittergut Tümpling, zweireisige Pferde zu stellen, welche für seine Bedeutung sprichtkehrt nun in allen Lehnbriefen bis in das (3. Jahrhundert hineinwieder, während die Verpflichtung zu den Türken- und Landsteuernzuletzt im Lehnbries für Otto's jüngsten Sohn, Rudolf Albrecht I.,von (6(9, ausgesprochen ist.

Friedrich Wihclm I., mündig geworden, belehnte Otto dannzu Weimar ani 30. Nov. (386 (AktenTümpling in dein AmteTamburg, (336 (603," VIII, Nr. XV, nach Aleiningen ab-gegeben). Als Zeugen erscheinen hier u. a. Dietrich Vitzthumvon Eckstedt, Otto von Starschedel und Andreas Taspar von Ebe-leben.

Wir schalten hier ein, daß im folgenden Jahre (337 FriedrichWilhelm aus Anlaß des Antrages des Rurfürsten Christian I.,ihm seinen Hennebergischen Antheil p/lH gegen die Ämter Alteu-burg, Saalfeld und einige andere abzutreten, um Rursachsen ab-zurunden, auch das Gutachten der nach Weimar berufenen Land-stände erforderte und daß diese Bedenken dagegen erhoben, welchensich auch Otto anschloß. (Haupt- und Staatsarchiv Weimar I, 363,(. Stück, pfanner's Bericht von den Gerechtsamen der Landstände.)

Die Söhne Johann Friedrich'? des Großmüthigen hattennämlich am (. September (33^ mit den Grafen von Hennebergeinen Erbvertrag abgeschlossen, laut welchem sie einen Theil ihrerSchulden übernahmen und dafür von diesen die alleinige Anwart-schaft auf die Grafschaft Henneberg zugesichert erhielten. Der Ver-trag war am 22. Januar (555 von Raiser Tarl V. bestätigt wor-den. Trotzdem hatte Rurfürst August in: Jahre (573 von RaiserMaximilian II., dem Neffen Tarl's V., die Zusicherung erhalten,