Es wurde Otto und seinem Mitvormunde auferlegt, alleUrkunden und Lehnbriefe über Schinditz, so viele deren nach denmancherlei Bränden noch vorhanden, den Agnaten auszuliefernund ihnen alle Rechnungen vorzulegen.
Wir sahen im f. Bande dieser Geschichte, daß Otto's Groß-oheim Oswald Schladitz im Jahre von Dietrich von Frankleben gekauft hatte, daß es nach seines Sohnes Christoph Tod(s507) s5s0 an Hans von Obernitz, den zweiten Gemahl vonThristoph's Wittwe Sibylle, kam und daß es später, aber wohlerst s5ZZ, von Obernitz an Heinrich d. I. von Bünau auf Schlöben(y , den Großvater von Tatharina von Tümpling, ver-
kauft wurde.
Inzwischen waren die Irrungen zwischen Otto von Tümplingund Heinrich von Bünau auf Schieben, den oben genanntenAgnaten, als jetzigen Besitzern von Schladitz und als früheren vonSchlöben, und Georg von Heßlcr weitergegangen.
Herzog Friedrich Wilhelm I., mündig geworden, verabschiedetedie drei Parteien endlich am f. October ^536 und ordnete be-sonders die Regelung der Ansprüche von Barbara und Mariavon Bünau.
Wir sehen also aus Vorstehendem, daß, obwohl Otto's An-sprüche auf seiner Frau Trb- und Thegeld, auf das Hochzeitsgeldund die sonstige Aussteuer im Jahre s576 anerkannt und fest-gestellt worden waren, die Sache selbst noch lange nicht in Ordnungwar. So ist es zu erklären, daß er seine Frau erst im Jahrebeleibdingte. —
Nachdem Otto im Jahre sSös mit dem von ihm erkauftenStäben belehnt worden war, wird er auch bald darauf, wohl zu-sammen mit seinen, Stiefbruder Hans — welcher im Jahre s560mündig geworden war—, mit dem väterlichen Rittergute Tümp-ling belehnt worden sein. Allein wir finden eine Notiz über eine