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toi. 203 — 20H, bezw. Akten über Lehen in Thüringen, L.toi. 62 — 6H, bezw. Topialbuch von Lehnbriefen unter FriedrichWilhelm I., (590 — (602.
Zn dem Lehnbriefe vom 5. Nai (59? ist aber die Um-wandlung des Erblehns Stöben in Nannlehn ausge-sprochen: . .. „sondern jnn allermaaßenn er diese gueter vnndzinsenn hiebeuornn vonn Vnnß vnnd S. L. (seinem Bruder HerzogJohann) zu Erbe besessenn genossenn gebraucht vnnd redtlich her-bracht, zu rechtem Nannlehenn gereicht vnnd geliehenn souielwir vonn rechtswegenn doran zuuerleihenn haben."
Schon im Jahre (392 hatte sich Otto um diese Verwandlungin Nannlehn bemüht. Unter'm (7. November dieses Jahresschrieb er aus Tümpling an die „Edle Gestrenge Ehrenueste vnndhochgelartte F. S. verordnete Tantzler vnnd Räthe, günstige Herrnvnnd guete Freunde", der Aanzler (Narcus von Gerstenberg, ausSchwerstedt, Orakendorf, Schiebelau u. s. w.) wisse, daß HerzogFriedrich Wilhelm auf seine Bitte bewilligt habe, „das mein er-kaufftes Guett Stäben nicht alleine zue meinem RittersitzTümpling geschlagen« vnd dasselbe hiermit gestreckt, sondernauch in die Lehen gegeben vnd zue einem Lehenstück verschriebenwerden sollen, doch das von solchem Gutt Stöben jetzo vnd zuejeder Zeit die Steuer (die Landsteuer) nichts weniger? entricht vnndgegeben werden soll Als ob es nie Lehen wordenn".
Die hieran sich schließende Bitte um Ansehung eines Terminszur Belehnung wiederholte Otto in einem an den Aanzler ge-richteten Schreiben vom (3. December (392, zumal er „nüh-mer das Rittergutt Boßewitzs (Posewitz) vnd das Gutt Leißlau(dieses schon vor dem 26. Mai (59 () kauffweiße an mich bracht".Er bittet den Aanzler um Weisungen, wie er sich zu verhalten, —„mich durch ein klein Zeddelein vorstendigen laßen, vf das ichmich darnach zu achten".