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nicht zu schulden glaubt, soll er sich bis Michaelis erklären. Sonstsollen die Miterben ihn deßwegen verklagen können.
Da die neue Braupfanne ferner auch in die Erbschaft gehört,so soll Otto seinen (0 Geschwistern dafür 30 fl. zu Weihnachtenzahlen.
Und da er endlich seiner Mutter die Leibzucht nicht recht-zeitig gereicht hat, so soll er ihr zu Michaelis 2^/2 sl. dafür zahlen,obgleich ihr Schade wohl 5 fl. betragen hat.
Herzog Johann Friedrich der Mittlere bestätigte für sich undfür seine Brüder, Johann Wilhelm und Johann Friedrich, diesenBertrag zu Weimar am andern Tage, an: ((. Juli (Dienstagnach Xillun) (559, »doch vnnsern lieben brudern vnnd vnns annvnnsernn vnnd irer liebden vff dem guth Tümpling? hergebrachtenritterdiensten vnnd andern landesfurstlichenn obrigkeitenn vnschedelich,one geferde."
Jeder der drei partheien ließ der Herzog eine mit seinen:Secret bedruckte und besiegelte Ausfertigung zustellen. —
Otto kam diesen im Jahre (559 auf sich genommenen Ver-pflichtungen nicht nach. Aus eine dieserhalb von Agnes an denHerzog eingereichte Beschwerde trugen die Räthe am 26. Juli(Freitag nach Maria Magdalena) (560 den Vormündern ihrereigenen Ainder, Hans Tangel zu Flurstedt und Moritz Vitzthumzu Apolda (welcher später, (575/76, Ober-Amtmann von Dorn-burg und Tamburg wurde und Vatersbruder von Anna Mariswar, welche am (9. Januar (602, den dritten Sohn Otto's, HansOswald I., heirathete) auf, Otto zur Einhaltung des WeimarischenVertrages anzuhalten, „mit wicderbesserunge der vorwustenn guetere",auch Entrichtung der fälligen Gelder — andernfalls würde derHerzog als Ober-Vornrund „hicrinnenn anderweitt ernstes gebur-liches einsehenn furzuwendenn verursacht werdenn". Die Vormündersollten auch darauf bedacht sein, daß die drei noch unmündigenTöchter von Agnes „nach gclegeuheit der gueterc ire jhcrliche