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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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über das ausgemachte Pachtgeld hinaus verabredet worden war,von nun an von seinem freien Willen abhängen.

Abgesehen von dem für seine Haushaltung nöthigen Holzsoll Otto jährlich nur 5 Acker Holz zum verkauf schlagen lassen.

Von der oben auf 603 fl. p gr. berechneten Schuld hatOtto zu Neujahr (559 250 fl. an die Vormünder der Stief-geschwister gezahlt; 205 fl. (( gr. soll er zu Michaelis zahlen,nebst (0 fl. Zinsen, da Agnes inzwischen das Geld gegen Ver-setzung ihres Geschmeides geborgt hatte, den Rest von (50 fl. soller mit 7 92°/» Zinsen bis zu Ostern (560 zahlen. Und da zuWalpurgis (560 und (56 ( wieder 300 fl. Pachtgeld fällig werdenund er zu jedem dieser Termine je 60 fl. zu ihrer Leibzucht schuldigwird, so hat Otto sich verpflichtet, diese Summe zu jeder Fristohne Verzug zu zahlen und diese Schuld bis zu Laurentius ((0. August)(559 durch zwei Bürgen von Adel zu versichern.

Das seinen beiden Stiefbrüdern seit zwei Iahren schuldig ge-wordene Getreide will Otto ihren Vormündern zu Weihnachten(559 entrichten.

Die Briefe, besonders die Lehnbriefe und die Grbregister,ebensoires vaternn peczschafft vnnd sonstenn einen vierfachtigenngebundenenn guldenringe" soll Otto, da dies Alles ihm zusammenmit seinen Brüdern gehört, verschlossen bei Hans von Tangel zuFlurstedt niederlegen und sollen Otto und Tangel je einen Schlüsseldazu haben. Sobald die Stiefbrüder mündig geworden, sollen siesich wegen des Petschafts mit Otto vergleichen.

Die Summen, welche der Allodial-Nachlaß noch einzufordernhat und die 35 fl., welche bei dem Schäfer ausgestanden haben,soll Otto nach Abzug seines Antheils zu Michaelis (559 seinenMiterben zahlen.

Über die 60 fl., welche Otto selbst noch dem Nachlaß schuldigist (welche ime die Mutter durch Thristoffel Mönch vnnd Wolfvon Weidenbach zu seiner Handelunge zugeschickt"), welche er aber