zu Naumburg, wohin seine Siefmutter wohl damals schon gezogenwar und wo sie noch ini Jahre (368 lebte, darüber eine Rech-nung abgelegt. Dies war wohl die Folge jenes auf Bitten vonAgnes ergangenen landesfürstlichen Auftrags an den Schosser vonCamburg, vom 29. April (337, gewesen.
^jn Naumburg war zur Sprache gebracht worden, daß Ottofür die drei Jahre (33H—(336 seinen Stiefgeschwistern 50 fl.Pachtgeld und außerdem seinen Stiefschwestern Elisabeth undAmalie (03 fl. (( gr. „zu seinem dritten theil ires veterlichennerbes" schuldig geblieben war. Aus einem sodann am 23. Juli(553 zu Camburg vollzogenen, von Hans von Würzburg, Hansvon Münch, Hans von Elben und Wolf von Weidenbach be-siegelten Vertrage geht ferner hervor, daß Otto für die weiterenJahre (557 und (558 überhaupt das Pachtgeld von 300 fl. schuldiggeblieben war, und endlich aus dem, unter dem Beistand desherzoglichen Raths Philipp Vitzthum von Eckstedt, von Ernst vonBeulwitz und Georg von Aoller geschlossenen Weimarischen Ver-trage vom (0. Juli (359, daß er bis zum (. Mai (Walpurgis)dieses Jahres auch noch (50 fl., im Ganzen also 603 fl. (( gr.schuldig war. Agnes und die Vormünder ihrer Ainder, Hansvon Tangel und Moritz von Vitzthum zu Apolda (an Stelle vonCunz von Meusebach), einer- und Otto anderseits verglichen sichnun in dem Weimarischen Vertrage dahin:
Otto von Tümpling soll das Rittergut Tümpling vom (. Mai(339 bis (. Mai (362 für ein jährliches, an die fünf noch un-mündigen Stiefgeschwister, zwei Brüder und drei Schwestern, zuihrer Erziehung zu zahlendes, Pachtgeld von (30 fl. weiter ver-pachtet erhalten. Wie er dieses Gut nutzen und gebrauchen undwas er davon abgeben soll, weist der Camburger Vertrag von(333 (welcher nicht mehr vorliegt) nach, doch soll das, was indiesem in Bezug auf die jährliche Lieferung von Aorn, Butter,Aäse und Hammeln an seine Stiefschwestern zu ihrer Erziehung