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hören. Da diese Verhandlung ohne Frucht geblieben war, befahlder Herzog am (H. Juni des folgenden Lahres (567 Veit vonSparrenberg, die parthcien „vornunnftiglichen" zu verhören undsie zu einer gütlichen Beilegung des Streites zu vermögen. Am(6. desselben Monats beklagten sich Sommerlatt und Otto bitterüber die Döllnitz; ... „unnd unser Mundlein vorwar (fürwahr)eine gantz arme vorlassene Mittfrauen undt do es ohne uns wcre,so hette sie der von Pollenitz halben sieder ihres Junckern todtegroße Elende not ihres Unterhaldes halben leiden mußen, den siebiß auf diese Stunde keinen Heller noch Pfennig von denen vonPollenitz, dormit sie sich hette unterhalten können, in Gute nichtbekommen mögen."
Hierauf verabschiedete Sparrenberg am 7. Juli (Montag nachvisitationis lVIariae) die Partheien, da sie sich durchaus in Gütenicht einigen wollten, dahin, daß die Entscheidung „vff unsersgenedigen Fürsten und Herrn Erkenntnus und genedige Weisungegestellt" werden sollte.
Weiter liegen die Akten nicht vor. —
Der Umstand, daß Otto geheirathet hatte, mag die Ordnungder Angelegenheiten und die Bestimmung der Vertheilung und derVerwaltung der Güter doppelt nothwendig gemacht haben. Bis(363 liegen uns darüber Akten vor.'^
Otto hatte Tümpling, nachdem er (533 zurückgekehrt war,von (55H bis (556 gepachtet gehabt, da seine zwei Halbbrüdersich mit ihm in die Lehen theilten. Am 2(. Juli (557 hatte er
^ Vortrag? zwüschen Gswalden (muß heißen: Gtto) von Thumxling,seiner stiesfmutter vnd geschwistern, Weimar ;o. Juli ^S5Y, in „Abschiedevol. II. tot. t62^" im Geh. Haupt- und Staats-Archiv zu Weimar;
2. Schriften betr. die Streitigkeiten zwischen Vtto von Tümpling einer-seits und seiner Stiefmutter sowie ihren rechten Rindern bezw. deren Vor-munden andrerseits, ;ssy/s;. ;ssz, im S. Ernestin. Gesammt-Archiv zuWeimar, RsA. 6^ sud von Tümpling.