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agnat vorhandenn" — oder, wie sie sich in einem Schreiben von:((.Juni an den Herzog ausdrückt: „wo mein junckern seine dreyshone nicht hinter sich hette vorlaßenn, so wehre nach seinem thodt-lichen abgang e. f. g. sein rittergut anHeim gefallen."
Hier kommt nun die erste Andeutung einer Störung des Ver-hältnisses in der Familie, indem Agnes sagt, ihrem Stiefsohne Ottokönne zwar wider seinen Willen kein Verwalter ernannt werden,es sei aber um ihn „leider also gewandt, das er bey solchennguttern itziger zeit nicht sein magk" (er war eben landesflüchtig)und anderseits „wollte auch meinen lieben Aindern (also Otto'sStiefgeschwistern) seine uckministration vngelegenn sein".
Agnes bittet daher den Herzog, ihren eigenen Aindern Kietzvon Brandenstein zu Wernburg nebst einem Andern von Adel undihr selbst, nachdem Georg von Münch zu Döbritschen (welchenHerzog Georg ihr (535 mit Christoph von Münch zu Würch-hausen wegen ihres Leibgedinges auf dem Rittergut Tümpling zumVormunde gesetzt hatte) verstorben sei, an dessen Stelle Hans vonpuster zu Krakendorf bei Jena zum Vormund zu ernennen. Andda der einzige Verwandte ihrer Stiefkinder mütterlicherseits, Mel-chior von Treutz, ihre Bitte, die Vormundschaft über dieselben zuübernehmen, „seines leibes schwacheit halber" abgeschlagen, auchsein Bruder sie abgeschlagen hätte, so bäte sie den Herzog, damitihr nicht nachgesagt werden könnte, sie hätte nur ihren Vortheil undden ihrer eigenen Aindcr wahrgenommen, von ihren Stiefkinderndenjenigen zwei Töchtern, welche noch unmündig und bei Agneswaren, Vormünder zu ernennen. „C. f. g. ich mich mit obbe-meltenn meinen liebenn Ainderleinn demuttiglich thue bcuelen."
Kie Verhandlungen zwischen Agnes und der WeimarischenRegierung über die Frage der Ernennung der Vormünder zogensich fast noch ein Jahr hin. Am ((. März (Freitag nach Invoouvit)(552 waren sie nun dahin gediehen, daß Agnes, außer Christophvon Münch zu Würchhausen (seit (555), Hans von puster zu