studirns mir wolle leyhen, so ich Sollichs bey C. f. g. mög er-langen."
Diese Bittschrift unterstützten durch ein Schreiben vom gleichenTage „Christofs, Otto, Heinrich und Volckmar die Aoller gebruderund Vettern zu Alperstedt", in welchem sie die Präbende ein bono-tioium nennen, „welchs der cdele und vheste Oßwald vom, Thump-ling vor etlichen Iarnn seineni Sone darauff zu studirn erworbenhatt." Weil nun dieses Lehn „aus beweglichen Ursachen" erledigtwäre, hätten sie als oollatoros desselben (Herzog Moritz hätte sieerst kürzlich wieder damit beliehen) das Lehn deni Neffen desPfarrers gegeben, — „darmit solch Lehnn baß angelegt werdenmocht dan bishero gescheen ist." Sie bäten daher den Herzog,ihren Schützling in den Besitz des Lchns zu setzen.
Der Herzog verfügte hierauf an den Pfarrer, „das ir derandern Vicarey zu Sultza aufm perge einkomen, welches zuvor derjunge Tümpling gehabt, drey iahr von dato ahn einnehmen undzu euerer Vettern studio gebrauchen möget".
Der Herzog war hiernach zu einer nicht richtigen Tntscheidungveranlaßt worden, die denn auch im nächsten Jahre, am (. April(Freitag nach Auoturs) ^532, dahin richtig gestellt wurde, daß seineRäthe an Neidthardt von Molau schrieben, die Aoller und derPfarrer seien dahin verabschiedet worden, „dieweyl Otto Thumplingnoch am leben were und das berurt lehen Tuen, Son Jorgenresignirt hatte, so geburet den Aollern nicht solchs einem andernzu presentiren, sondern genanter Euer Sohnn solte, alß lang ab-gedachter Otto Thumpling lebet, dabey gelassen werden."
Die Räthe waren Basilius (Monner), Heinrich Schneidewein,Christian Brück, Stein und der Aanzler Erasmus von Nunckwitz.Dies geht aus einem Zettel hervor, welcher einen, promemoriain den Akten beigefügt ist. Zn den, promemoria findet sich nochfolgende Stelle: „Und dy weil das lehen über X fl. nicht ein-zukommen hat, so ist der Hader des Nutzes kaum wirdig, wann