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uns unbekannten Rechtstitel, Was aber das Lehn L. llollkmmsbetrifft, so geht aus den im Thalsteiner Archiv abschriftlich liegen-den Akten „Otto von Tümpling genießt ein geistliches Lehen zuBergsulza zur Unterstützung bei seinen Studien, überläßt dasselbeaber dem jungen Georg von Ubolau. (55 (. (552" (GrnestinischesGesammtarchiv zu Weimar UoA. Nm toi. 32 S. 55) hervor, daßOswald's Schwager Welchior von Treutz von den VorfahrenGeorg's von Weise zu Rastenberg diese jDräbende zu Lehn gehabtund dieselbe Weise mit der Bitte ausgelassen hatte, sie, entsprechenddem Wunsche Oswald's, dessen Sohn Otto, Ulelchior's Neffen, zuüberlassen.
Otto scheint nun damals den Studien wenig obgelegen zuhaben. Sein heftiger Tharakter war es auch, der ihn nicht dazukommen ließ. Gr hatte nämlich zu Beginn des Jahres (55 (das Unglück gehabt, seinen Unecht, Bartholomäus Erfurt, zu ent-leiben. Gr scheint es freilich im Stande der Nothwehr gethanzu haben, denn neben dem Leichnam Grfurt's war eine geladeneBüchse mit gespanntem bsahn gefunden worden. Wie dem nunaber auch sein mag, Otto ward jedenfalls landesflüchtig, als derAchtsprozeß gegen ihn angestellt werden sollte. Noch lebte seinVater, welchem er, kurz vor dessen Tode, damit schweren Uummerbereitete. So war er auch noch abwesend, als derselbe am ((. April(55( zu Tümpling starb und darauf vor der Tyriakskirche be-graben wurde. Wir wissen dies aus der Zeugenaussage, welchesich auf S. 235 des ersten Bandes findet und wo es unter 6heißt: „Item an des Alten timplings begrebnis wehre Otto vonTimplingk nicht zu Hause gewesen, sondern sein .... müssen."
Erst nach länger denn zwei Jahren, an: 27.Iuli (Donnerstagsnach lluoobi) (555, wurde Otto von dem Uurfürsten JohannFriedrich dem Großmüthigen, welcher das Jahr zuvor aus seinerfünfjährigen Gefangenschaft zurückgekehrt war, begnadigt und wurdedie wieder ihn eingeleitete Untersuchung niedergeschlagen, wofür ihm