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Des sechsten Buches e^.xxil.
ttr in geistlichen Sachen/ damit sie denen Dominicanern/ die schon allbcreitsdie Freyheiten eines jedwedem Kirchen-Gebieths zu schmälern/ sich unterstandenhatttn/ einige Schrancken setzen möchten/ in diesem Ketzer Meister-Collegio/wie man es nennen, mag/ von sich wollen verspühren und sehen lassen- D-esenfolgten sobaiden die Könige aus Portugall ftlbsten nach/ mit dem Titul eines-Oder Präsidenten der lnczuiürion, griff daß sie dadurch theils diesem Richter-Stuhl in desto grösseres Ansehen angeben/ theils aber sich des mehr als ver-drießlichen Bitten und Flehens der Beschuldigten/ die allezeit von Ihro Ma-jestät einige Gnade zu erlangen »erhoffen/ befteyen würden. Nach dem Exem-pel der Könige haben sich auch die vornehmste Herren unter dem Nahmen derFamiliers oder Bekannten mit eingechhrr/welcher Verrichtung in diesem be-ruhet/daß sie die Angeklagten all ; st in Vergafft müssen nehmen lassen. Dieüberaus grosse Ehren Bezeugungen gegen denen Familiern/ neben der entsetzli-chen Forcht der Mm ter/die der Beschuldigte sonsten würde auszustehen ha-ben/wann er sich nicht sobaiden darWcn solle/billigen dergleichen gesanglicheEinsetzungen dermassn gewaltig sehr/daß der Beklagte, ohne eintzige Wieder«sprechung und gantz ungebunden sich in die Gefängnuß muß werffen lassen/ sobälden nur einer aus denen Famstiem,/ nachfolgender Worl/clclapaneäe la8ama Inczuiücaun.zu ihm wird gesprochen haben' und scheinet als wann dieseRede eine Magische K- äfft in sich habe; simemahln kein Nachbar sich alsdannwidersetzet noch deswegen murmelt/ und pflegen in dergleichen Begebenheitendie Eltern ihre Kinder/ die Männer ihre Weiber :c. ftlbsten der inczmlinon indie Hände zu bessern zc- Wann auch im Faö einige Empörung da-über ent-stehen/ und der Beschuldigte darauff entkommen solle/ so werden alle diejenigein Verhafft gezogen / welche nicht Gewalt gebrauchn sondern vielmehr denVerklagten haben entwischen und durchgehen lassen-
Man sitzt nachdem die Gefangene/ einen jedwedem absonderlich/ in eingraussm sehr finster Loch/ in welchem sie manchmahl» Jahr und Tag verblei,den müsset«/ehe sie einmahl/ f indem täglich erwartet wird/ biß sie ftlbsten dieUrssch ihrer Gefangenschafft offenbahren/ und ihre eigene Verklage abgeben/simemahln man ihnen memahln einige Zeugen entgegen stellet) verhöret undexammirt werden. Alsbaldkn solches geschehen/ ist man des Gefangenen Ver-lusts dermaßen wohl versichert/ daß auch seine Eltern und Befreundte vonStund an die Trauer anzulegen/und seinen Tod kundbar zu machen pflegen/ jawas noch mehr/so unterstehen sie sich niemahls nach dem der Gefängnüsse zunähern/vielwemger um eine Gnade zu bitten/ also hcfftig groß ist die Furcht/daß man hiedurch nicht in Verdacht gezogen und sich selbst/n in die Unglücks-Grulun des Verurtheilten stü tzen dörffte. Woher auch kommt/ daß dermeiste Theil seiner Befteundtenhierauffsich in die ftembde Länder in Sicher-heit
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