Druckschrift 
10 (1852)
Entstehung
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äußere Mauer nebst dem äußeren Graben und dem Walle errichtet seinmußten, weil sie während dieser Unruhen als vorhandene von Kerssenbroikangeführt werden, so möchte jetzt wohl, nöthige Reparaturen der bestehen-den Befestigungen abgerechnet, der Grund zu den vorspringenden Schanzengelegt sein, welche später vom Fürstbischof Bernhard von Galen mit Hülfefremder Ingenieure weiter nach den Regeln der neueren Fortifikationausgebaut wurden. Indessen wurde die Engelsburg auf dem Bispinghofejetzt vollständig laut dem Vertrage von den Bürgern geschleift; der durchVerkauf und Schenkungen vielfach zerstückelte Hof behielt zwar für dieihm nicht entfremdeten Theile einen Schatten seiner ihm durch die Bischöfeübertragenen Rechte noch bis in die späteren Zeiten des Bisthums; seinUmfang fing aber schon allmählig an, sich auf den Bereich des sogenann-ten krummen Timpens und der heute nach ihm benannten Straße, sowiedes dazwischen liegenden Raumes zu beschränken; von einer Wohnung derBischöfe auf demselben war schon vor den Wiedertäuferunruhen keine Redemehr. Der Zwinger am Neubrückenthore blieb bestehen, wurde aber baldin ein Gefängniß verwandelt. Bischof Franz hatte auch einige bedeutendeKriege zu führen, u. a. mit den Grafen von Oldenburg, welche dem Bis-thum dieHerrschaft Delmenhorst nebst der VogteijHarpstedt entris-sen, und trotz eines in jenen nnruhigcn Zeiten wenig bedeutenden kaiser-lichen Mandates behaupteten; ferner mit dem Herzog Heinrich von Braun-schwcig, der einen Einfall ins Münsterland machte, und nur mit einerschweren Contribution abgekauft werden konnte. Das durch diesen Kriegebenfalls hart mitgenommene Bisthum Osnabrück verweigerte dein Bischofbis nach geleistetem Schadenersatz den Eintritt; man war dort überhauptin vielen Rücksichten gegen ihn gestimmt, Der Gram über diese Begeg-nung beschleunigte sein Ende, welches am 15. Juli 1553 erfolgte; erwurde im Chöre der Domkirche begraben. Er hatte die drei BisthümerMünster, Minden und Padcrborn besessen, und für einen der mächtigstenund reichsten Fürsten Deutschlands gegolten, hinterließ aber weder einruhmvolles Andenken noch Vermögen. Schon am sechsten Tage nach sei-nem Tode wählte das Domkapitel aus seiner eigenen Mitte den bisherigenDomprobst Wilhelm von Ketteler, einen gelehrten und staatsklugenMann, dessen Negierung Milde und strenge Gerechtigkeitspflege, Liebe zuden Wissenschaften und Sorge für die Verbreitung derselben auszeichneie.Seine Hinneigung zum evangelischen Religionsbekenntnisse, sowie sein Stre-ben, im Geiste desselben eine neue wiewohl gemäßigte Reformation seinesBisthums durchzuführen, verhinderte ihn als redlichen und charakterfestenMann, die Bischofsweihe anzunehmen, und den dabei vorkommenden Eidunbedingter Ergebenheit gegen den päpstlichen Stuhl zu leisten. Er legtedeßwegen am 2. De,emb. 1557 in der Versammlung der Landstände mitWürde sein Fürstenamt nieder. Bereits zwei Tage nach seiner Resignationwählte das Domkapitel den Domkellncr und Probst zu St. MauritzBernhard von Raesfeld, der sich nur mit Muhe zur Annahme dieserWürde bewegen ließ. In Folge einer Streitigkeit mit den Bürgern über-ließ er diesen das Recht, einen auf Ausübung eines Verbrechens betroffe-nen Geistlichen vorläufig festzunehmen, aber ihn nachher dem geistlichenGericht zur Bestrafung zu überliefern. Die Verleihung einer in einemsog. päpstlichen Monat erledigten Dom-Praebende durch den Pabst aneinen gewissen Johann Schenking, der einer bekannten Münster'schenErbmänner- oder Pairicicr-Familie angehörte, aber vom Domkapitel alsein Nicht-Adeliger zurückgewiesen wurde, veranlaßte den sehr langwierigenErbmänner-Streir, welche als Gleichberechtigte des Adels, dem siedurch Standesabschließung, Ahnen, Wappen, Lehen und Würden ihre»Stand nachgebildet hatte», angesehen werden, und gleich diesem in dasKapitel Zutritt haben wollten. Erst im Jahre 1709 wurde dieser Streitzu Gunsten der Erbmänner entschieden. Ein zum Nachtheil des BiS-thumS durch Einmischung des Herzogs von Eleve vermittelter Krieg mitdem Herzog Erich von Braunschweig, der unter einem nichtigenVorwande das Hochstift Münster überfallen hatte, bestimmte den Bischof inebst anderen Gründe», sei» ihm lästig gewordenes Amt am 25. OktoberI5KK zu Wolbeck in die Hände des dorthin berufenen Domkapitels nieder- jzulegen. Schon am 28. Oktober wurde als sein Nachfolger der Birchof >von Osnabrück Johann von Hoya (bis 1574j gewählt, der zwei Jahre !später auch Administrator des Bisthums Paderborn wurde. Er richtete j

seine Aufmerksamkeit als Regent vorzüglich auf Wiederherstellung undBefestigung der katholischen Religion im ganzen Umfange des Stifts, aufOrdnung der Rechtspflege und auf Beilegung der Streitigkeiten mit be-nachbarten Staaten. Das Erste gelang ihm nur theilweise, obgleich erdurch strenge Maßregeln vieles zur Verbesserung der Sitten des niederenKlerus, namentlich zur Abschaffung des ärgerlichen Konkubinatcs beitrug;für die Erreichung des Zweiten stiftete er ein Hofgericht als höchsteBehörde des Bisthums, für welche mit Zuziehung des Domkapitels undder Landstände eine Hofgerichtsordnung entworfen und mit einerebenfalls neu bearbeiteten Landgerichtsordnung am k. April 157IZvollzogen wurde. Die kaiserliche Bestätigung erfolgte für beide noch indemselben Jahre; das Hofgericht wurde im Jahre 1572 auf dem Schlossezu Horstmar eröffnet, bald nachher mit der bischöflichen Hofhaltung nachRheine, und im Jahre >573 nach Münster verlegt, wo es seitdem seinenbleibenden Sitz erhielt. Für seinen dritten Zweck war der Bischof haupt-sächlich durch Grenz-Verträge mit allen benachbarten Staaten, und durcheinen Schifffahrts - Vertrag mit Ostfriesland thälig. Sein geschwächterGesundheitszustand ließ ihn die Ernennung eines Coadjutors wün-schen, welcher ihm auch, aber auf ganz ungenügende Weise, in der Persondes erst zehnjährigen Sohnes des Herzogs Wilhelm von Eleve, JohannWilhelm, gegeben wurde. Epilepsie und dazu tretende Auszehrungmachten dem Leben des Bischofs am 5. April 1574 im 45sten Lebensjahrezu AHaus ein Ende; seine Leiche wurde nach Münster gebracht und in derDomkirche beigesetzt. Wegen der Minderjährigkeit seines erwählten Nach-folgers wurde von den Landständen am 28. Mai 1574 eine Regcnischasternannt, welche u. a. auf die Aufrechthalrung der katholischen Religionstreng vercidet wurde; freilich mußten wegen einer im folgenden Jahrezu Münster ausbrechenden Pest fast sämmtliche Landeskollegien, auch dasDomkapitel, für einige Zeit aus der Stadt flüchten. Johann Wilhelmgelangte aber nicht zur Uebernahme des ihm designirten Amtes; als dereinzige Prinz seines Hauses, welches mit dem plötzlichen Tode des HerzogsWilhelm von Klevc ausstarb, übernahm er die Negicrnngsnachfolge inseinen väterliche» Staaten. Nach heftigen Partheienkämpfen im Schooßedes Domkapitels erfolgte nach Beseitigung aller Mitbewerber, u. a. auchdes Dom-Scholasters Conrad von Westcrholt, erst im Jahre 1585die Wahl des Erzherzogs Ernst von Baiern, der unterdessen auchKurfürst von Köln geworden war (bis 1til2). Wichtig ist das um dieseZeit durch Entscheidung des Kaisers an die Bischöfe von Münster über-tragene Kreis-Ausschreibe-Amt oder Direktorium des nieder-rhcinisch-westpbälischen Kreises, welches fortan in jedem der 19(von Kaiser Marimilan I,) gestifteten Kreise ein geistlicher und ein welt-licher Fürst ausüben sollten, sowie das ebenfalls vom Kaiser dem Dom-kapital gewährte Recht, auch über die Zeit eines Jahres hinauswährend einer Sedisvacanz die Regierung des Landes zuführen. Herzog Ernst hatte bei der Uebernahme des Bisthums Mün-ster bereits die Bisthümer Fre.singen, Lültich und Hildesheim und die Ab-tei Stablo, ein seltenes Beispiel der Vereinigung so vieler kirchlichen Wür-den in einer Person. Da er an dem Kampfe des Kölner Doinkapitelsgegen den abgesetzten Erzbischof Gcbhard Truchseß von WaldburgThetl genommen, und zu dessen völliger Vertreibung, zumal da er andessen Stelle zum Erzbischof gewählt war, die Spanier aus den Nieder-landen herbeigerufen halte, so erfolgten jetzt von Seiten der Holländer,weil das Münsterland ein mit ihren Feinden, den Spaniern, verbündetesLand sei, und von Seiten der Spanier, welche das befreundete Land gegenjene schützen zu wollen vorgaben, unaufhörliche mit Raub, Mord undBrand begleitete Einfälle der beiderseitigen Truppen in fast alle Gegendendes Bisthums, welche erst im Jahre 1K99 durch den zwischen beiden Mäch-ten geschlossenen Frieden ihr Ende erreichten. Bei allen diesen traurigenVerhältnissen entstanden aber noch häufig innere Streitigkeiten, namentlichin Ansehung der Jurisdiktion zwischen der Stadt Münster und dem Dom-kapitel nebst den landesfürstlichen Behörden. Der Bischof widmete indessenseine größte Thätigkeit den kirchlichen Angelegenheiten, namentlich der völ-ligen Beseitigung des evangelischen Glaubensbekenntnisses und der Her-stellung strenger Zucht und Sittlichkeit unter dem Klerus und den Laien.Genaue Visitationen aller Kirchen des Bisthums, der Druck einer Mün-