Dann erhoben sie sich wieder und blickten mit trauriger Miene die bereitstehenden Marterwerkzeuge an. Ein Licentiat der Rechte bestieg hieraufmit einigen Beisitzern und Gerichtsbeamten das Blutgerüst, und las ihnenihr Urtheil vor. Als sie dieses angehört, riefen sie mit lauter Stimme!„Es mag sein, daß wir gegen den Fürsten gesündigt haben; aber vorGott sind wir schulolos; wir haben nichts gethan, als was der Geist Got-tes in uns geredet hat, und um seinetwillen wollen wir gern Alles leiden."Nach dieser merkwürdigen Aeußerung führten die Henker zuerst den Königan einen in der Mitte des Gerüstes aufgerichteten Pfahl, banden ihn festan und schlugen ihn in das daran befestigte Halseise». Hierauf ergriffensie glühend gemachte Zangen, und kniffe» mit dielen alle fleischigen Theiledes Körpers; jedesmal zischte das Blut, und ein blauer übelriechenderDampf stieg auf. Anfangs ertrug der König mit der größten Standhaf-tigkeit alle Qualen, und nur die verzerrten Gesichtszügc bewiesen die Größeseiner Schmerzen; beim Fortgang der Martern aber schrie er jedesmal solaut auf, daß alle Anwesende sich entsetzten. Nachdem er eine ganzeStunde lang in dieser Weise gepeinigt war, kam die Reihe an Krechting,der aber die Pein nicht mit gleicher Standhaftigkeit ertrug, sondern beijeder Berührung mit der Zange einen lauten Schrei ausstieß. Endlichfolgte Knipperdolling. In verzweifelnde Wuth durch den Anblick der Mar-tern versetzt, versuchte dieser, als er eben in das Halseisen geschlossen war,sich an diesem die Kehle einzustoßen; allein die Henker rissen ihm schnellden Mund weit auseinander, zogen ihm ein Seil durch die Zähne undbanden ihn so fest an den Pfahl, 'daß er sich gar nicht bewegen konnte.Nachdem auch er in gleicher Weise gequält war, riß man alle» dreien mitglühenden Zangen die Zunge aus dem Halse, uns durchstieß ihnen miteinem glühenden Dolche das Herz. Des Königs letzte Worte waren:„Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist;" Knipperdolling riefsterbend: „Gott sei mir armen Sünder gnädig!" Krechting aber sprachimmer ganz leise: „O Gott O Gott!" Endlich wurden die Leichnameauf den Lamberti-Kirchhof gefahren, in drei dort bereit stehende Käfigegesteckt, (laut mündlicher Ueberlieferung mit Honig bestrichen) und mit denHaaren an den oberen Theil derselben festgeknüpft. Die Käfige wurde»hierauf in die Höhe gezogen, und oben an der Südseite des Thurmes, derdes Königs in der Mitte, zum warnenden Zeichen für alle nachfolgendenGeschlechter, aufgehängt; die eisernen bei dieser Hinrichtung gebrauchtenZangen wurden an die Pfeiler des Nathhauses befestigt, vor ungefähr 20Jahren aber unter den Bögen des Rathhauses in einer Vertiefung derWand hinter einem Gitter angebracht. Raubvögel und der Zahn der Zeithaben die Leichen längst zernagt; die Käfige hangen noch heute da. —Weil diese Bezwingung der Wiedertäufer nicht bloß ein Sieg über dieeinzelne Stadt Münster, sondern zugleich ein Sieg über den Geist derNnsittlichkeit, Zrreltgiösität und Empörung war, der in Münster sich kon-centrirt hatte, so ist die Eroberung von M. als ein Ereigniß von welt-geschichtlicher Bedeutung anzusehen.
Nachdem die Schreckensherrschaft der Wiedertäufer gebrochen war,kam es zunächst darauf an, der Stadt und dem Bisthum durch Wieder-herstellung einer dauernden Ruhe und Ordnung wieder zu dem früherenGlänze und Wohlstande zu verhelfen, und jedem Einzelnen, welcher durchjenen Verwüstungskrieg Eigenthum und Rechte eingebüßt hatte, diese wieder-zugeben. Das Letztere wurde gewissenhaft ausgeführt; in ersterer Rücksichtaber besaß der damalige Bischof weoer den erforderlichen guten Willennoch die nöthige Charakterstärke, um die widersprechenden Ansichten, welchebei dieser neuen Ordnung der Dinge auftauchten, zu vereinigen, und jedemselbstsüchtigen Streben, über die früheren Rechte sich zu erhöhen, kraftvollentgegen zu treten. Sein unentschlossenes Schwanken und seine zwei-deutige Haltung ließen vielmehr einen Kampf der Partheien aufkommender für eine lange Folgezeit Zwietracht und Hader bewirkte, und Münstersund des Münsterlandes Ansehen und Wohlstand bedeutend schwächte. EinReichstag zu Worms entschied im November 1535, daß der beendigteKrieg als ei» Reichs krieg anzusehen sei, und daher die Wiederherstellungder Ordnung vom Reiche her geleitet werden müsse. Der Bischof unddie Stände sollten genau in ihre früheren Rechte wieder eingesetzt wer-den das Verhältniß zwischen diesen und der Stadt M. sollte das früherebleiben, alle» der Wiedertäufern nicht verdächtigen Bürgern jedes Recht
und jedes Eigenthum zurückgegeben, die Güter der Verdächtigen aber ein-gezogen, und durch deren Verkauf theils die Kriegskosten des Reiches sowiedes Münsterlandes, theils aber auch die zur Wiederherstellung der Ordnungnöthigen Mittel bestritten werden. In Ansehung der Religion sollte esden früheren Rcichsabschieden gemäß gehalten, (also die evangelische Re-ligion gemäß den vor den Wiedertäuferunruhen darüber aufgerichteten Ver-trägen nicht ausgetilgt werden.) Allein wie sich schon durch die sofortigeEinrichtung zweier Blockhäuser am Neubrückenthore (woraus baldder jetzt ans seine halbe Höhe reduzirte Zwinger entstand) und einerähnlichen auf dem Bispinghofe (an der Stelle der bischöflichen Burg) vonSeiten des Bischofs ein Mißtrauen gegen die Bürger gezeigt hatte, so»ahm jetzt die Ritterschaft die Gelegenheit wahr, um jener Ncichsentichei-dung einer Wiederherstellung in den vorigen Stand zum Nachtheil derBürgerfreiheit entgegenzutreten. Es gelang ihr, obgleich eine besonderevom Reichstage abgeschickte Deputation jene Entscheidung durchzuführenbemüht war, auf einem Anfangs 1536 auf dem Laerbrvck gehaltenen Land-tage, dem bald ein anderer am 29. Januar 1537 nachfolgte, u. a. dieNathswahle» vom Bischof, dem Domkapiel und der Ritterschaft abhängigzu machen, die Gilve» aufzulösen, die Bürger aus dem Besitzlhume derFestungswerke zu verdrängen, und die völlige Umwandlung der bischöflichenBurg auf dem Bispinghofe in eine feste, nur von bischöflichen Soldatenbesetzte Zwingburg zu bewirken. Diese bekam jetzt den Namen Engels-burg; nebe» ihr blieb der Zwinger am Neubrückenthore bestehen. — Indie in den nächsten Jahren wiederhergestellten Kirchen wurde aber gegenden Vertrag vom Jahre 1534 nur der katholische Gottesdienst mitkräftiger Unterstützung des Bischofs wieoer eingeführt. Viele Anhängerder evangelischen Religion blieben aber in der Stadt und dem Lande,und obgleich der Bischof sich am 23. Dezember >540 zum Diakonus, amfolgenden Tage zum Priester weihe», und am 7. Jan. I54l zum Bischofkonsekriren ließ, so war er doch der neuen Lehre keineswegs abgeneigt,wenn er auch alle im Lande noch verborgenen Reste der Wiedertäufer aufsSchärfste verfolgen ließ. Zum größten Erstaunen der Stände trat er aufdem Landtage des Jahres !543 mit dem Vorschlage hervor, das Stiftnach dem Grundsatze der Augsburgischen Confession zu rcformiren. All-gemeiner Widerspruch der Stände, insbesondere des Domkapitels, erhobsich gegen diesen als Produkt des Eigennutzes und der Religionsspöttereibetrachteten Vorschlag; der charakterschwache Bischof gab ihm auch keineweitere Folge; bloß in einigen kleinen Städte» des Landes, und nament-lich in seinem BiSthum Osnabrück, erhielten sich unter seiner Begünstigungevangelische Gemeinden: auch sein Beitritt zum schmalkaldischen Bundeblieb ohne bedeutende Folgen, da er nicht mit Nachdruck diesen unterstützte,und sich nach dessen unglücklichem Ende seit der Schlacht bei Mühlderg imJahre 1547 dem Domkapitel wieder zuneigte. Dieses erhielt von ihm sobündige Versicherungen, seine reformatorischen Bestrebungen aufgeben zuwollen, daß er bei Gelegenheit einer Vorladung an den päpstlichen Hofsogar ein Rechtgläubigkeitszeugniß von demselben und eine kräftige Ver-wendung erhielt. Dieses verhinderte aber nicht eine demüthigende Erklä-rung, die er über seine Rechtgläubigkeit vor dem Domkapitel und denStänden zu Osnabrück ablegen, und durch Einführung des vom Kaiserauf dem Reichstage zu Negensbnrg 1548 erlassenen Interims bekräfti-gen mußte. Eine schwere Krankheit folgte dieser Demüthigung. — DieBürger von Münster hatten unterdessen einen heftigen Kampf mit demBischof und den Ständen um unbedingte Wiederherstellung ihrer früherenRechte geführt und auch einen Theil derselben durch Unterstützung desbald ans ihre Seite getretenen Bischofs in dem sogenannten Nestitutions-Receß des Jahres 1544 wiedergewonnen. Allein der Kampf war um sohartnäckiger, als unter den Bürgern selbst Partheiungen entstanden, undz.B. die Patricier nicht auf die Hälfte der Rathsherrnstellen, wiesle ihnenseit 1537 verliehen war, verzichten wollten, ferner der Rath mehrmals dieWiederherstellung der Gilden zu verhindern suchte. Endlich wurde imJahre 1553 im Folge einer Vereinbarung mit dem Bischöfe und den Stän-den und mit Bestätigung des Kaisers die Stadt wieder in alle früherenRechte eingesetzt. Auch die Festungswerke wurden den Bürgern wiederüberliefert, und sie machten diese „fester als zuvor," wie eine glaub-würdige Meldung bezeugt. Wenn schon vor den Wiedertäuferunruhen die