Druckschrift 
10 (1852)
Entstehung
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zum ersten Male die Grafen, Freien und Ministerialen als besondereCorporationeu an der Berathung der Stiftsaugelegenheiten' Theil nah-men und in das Wahlgeschäft sich einmischten, wobei die Domkapitularcund die Ministerialen sich für den Grafen Engelbert vom Berge, dieGrafen und Freien aber für den Abt von Clarholt erklärten. Bei die-sem Zwiespalt that der sich in der Nähe befindende Kaiser Otto IV. denAusspruch, daß nur dem Domkapitel, mit Ausschluß allerübrigen Stände, die Wahl eines Bischofs zustehe. DiesemAusspruch fügten sich die Stände; Engelbert trat freiwillig zurück, unddas Domkapitel wählte den Domprobst Otto Grafen von Oldenburg un-ter dem Namen Otto l, zum Bischof. Natürlich übte das Domkapiteldas neue Recht auch für die Folgezeit, und gewann dadurch an Bedeutung;der Weg zur Souverainität war angebahnt, und die Akklamation desVolkes wurde von nun an eine bloße Förmlichkeit. Der Bischof Otto I-,obgleich durch das vom Kaiser gehobene Domkapitel gewählt, trat bei denjetzt entstehenden Thronstreirigkcite» auf d.e Seite des seit 1212 aufgetre-tenen Gegcnkaisers Friedrich, der im I. 1215 als Friedrich II- zu Aachengekrönt wurde, erlebte aber nicht ganz das Ende des dadurch hervorge-rufenen Bürgerkrieges, sondern starb schon am 6. März 1218, als er mitdem König Andreas von Ungarn und andern Fürsten an einem Zuge in'sgelobte Land Theil genommen hatte, zu Caesarea in Syrien. Ihm folgteauf dem bischöflichen Stuhle Dielerich III,, Graf von Jsenburg. (bis1226) und diesem Ludolf von Holte (bis 1248.) Der erste gerieth inStreitigkeiten mit den Friesen, über welche er die seit LudgersZeiten bestandenen aber in den letzten Jahren etwas vcrnachläßigtenDiöcesan-Nechte wiedergewinnen wollte. Unter seinem Nachfolger suchtendiese sogar der geistlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs von Münster sichganz zu entziehe», weßhalb Ludolf im Jahr 1227 einen Feldzug nachFries land unternahm, und mit Strenge die Ordnung wiederherstellte;allein nach seiner Entfernung erhoben sich die Friesen wieder, schlössenein förmliches Bündniß gegen den Bischof und seine in ihrem Lande ein-gesetzten Geistlichen, und weder durch das gegen sie ausgesprochene Inter-dikt, »och durch eine besondere päbstliche Eommission ließen sie sich zumGehorsam zurück führe». Derselbe zog auch, auf Aufforderung des Pabstes,im Jahr 1234 dem Erzbischof von Bremen zu Hülfe, der mit den kriegeri-schen Stedingern, einem andern Theile des Friesenvolkes, in einenähnlichen Kampf gerathen war. Sein letzter Krieg war gegen die Familievon Meinhövcl, die »och immer eine gcschworne Feindin des Bisthumswar, und jetzt durch Bündnisse mit fremden Fürsten eine bedeutende Kriegs-macht zusammengebracht hatte. Eine blutige Schlacht wurde am 27. Juni1242 zu Ermeoe unweit Lüdinghausen geliefert, welche mit völliger Be-siegung und Vertreibung der Meinhövel endigte; ihre Güter wurden hier-auf eingezogen, und das Bisthum hatte vor diesen gefährlichen Feindennun für immer Ruhe. Alljährlich wurde zum Gedächtniß dieser Schlacht,welche man den Sieg des h. Paulus nannte, im alten Dom bis z. I. 1756ei» Dankfest gefeiert. Auf Ludolf folgte Otto von der Lippe alsOtto II. (bis >259) Dieser wohnte bald nach seiner Wahl, in Aachender Königskrönung Wilhelms v. Holland bei, beseitigte die Streitigkeitenmit den Friesen durch einen Vertrag, welcher die gegenseitigen Rechte dergeistlichen Obrigkeit und der Diöcesanen bestimmte, und gewann imJahr 1252 theils als Geschenk, theils durch Verkauf, einige Güter inFriesland, namentlich die Grasschaft Vechta, und legte dadurch denGrund zur Erwerbung des später so bekannt gewordenen Niederstifts,mit welche,» Namen diese friesischen Landestheile in Beziehung auf dashöher liegende und daher Ober- oder Hochstift genannte Münsterlandbezeichnet wurden. Der dem Bischof geneigte König Wilhelm belehnteihn mit diesen Besitzungen, so weit dieselben Neichslehen waren; späterwußte» die Bischöfe sie noch zu vermehren, und sie bildeten mit dem Hoch-stifte zusammengenommen einen Staat oder ein gleichstand unter demMünstersche» Bischof alö Fürsten, während die bloßen Diöcesan-Nechteauf die erwähnten anderen Theile des Friesenlandes noch fortbestan-den. Ihm folgte Wilhelm von Holte, der aber nach einer kaumanderthalbjährigen Regierung, ohne »och die bischöfliche Weihe erhallenzu haben, schon am 36. Dccbr. 1266 starb. Nach diesem wurde Ger-hard, aus dem Hause der Grafen von der Mark, gewählt, (1261

! 1272.) Dieser mischte sich in einen bedenklichen Krieg, welchen derErzbischof von Köln, Engelbert II., mit dem Grafen Wilhelm von Jülichzu führen hatte. Simon, Bischof von Paderborn, und Friedrich, Grafvon Rictberg, traten auf die Seite des Erzbsschofs, Gerhard aber aufdie des Grafen von Jülich. In einer großen Schlacht bei Zülpich (1267)wurde Engelbert nrjt seinen Verbündeten geschlagen, und gefangen ge-nommen. Die harte Behandlung, die er während seiner Gefangenschaftvom Grafen von Jülich zu dulden hatte, zog aber diesem so wie demihm verbündeten Bsschof Gehrhard den Kirchenbann zu. Zum Glück warender Bischof von Paderborn und der Graf von Rietberg ebenfalls gefangenund in den Händen Gerhards. Der erstere machte sich verbindlich, imFalle seiner Loslassung u. a. die Befreiung Gerhards vom Banne, undder letztere, u. a- die Herrschaft Horstmar, die ihm durch Vermählungmit Beatrir, der Erbtochter des letzten Herrn von Horstmar, zugefallenwar, an keinen andern als an den Bischof von Münster, zu verkaufe».Die Verciuignng erfolgte, und bereits im I. 1269 brachte Gerhard dieHerrschaft Horstmar für 1156 Mark käuflich an sich. Diekirchlichen Sircitigkcitcn mit dem friesischen Theile der Diöeese lebtenunter seiner Negierung wieder aus, o nc daß er sie zu einem guten Endeführen konnte. Für die innere» Angelegenheiten der Stadt und desLandes war die Regierung der zuletzt genannten sechs Bischöfe, wennwir die kurze Negirungszeit Wilhelms von Holte ausnehmen, nicht ohneWichtigkeit. Die Zahl der Städte mit städtischen Rechten und Ein-richtungen hatte sich unter ihrer Herrschaft bedeutend vermehrt. Nachdembereits von Hermann II. Münster zuerst das WicbeletSrccht (als geschlos-sene Genossenschaft mit geschlossenem Grundbesitz) und hierauf das eigent-liche Stadtrecht als selbständige Corporation mit eigener Gerichtsbarkeitund Verwaltung, die unmittelbar dem Bischof als Neichsfürsten unterge-ordnet war, durch Aushebung aus dem Gogericht erhalten hatte; hieraufim I. >197 Coesfeld, früher ein der Vogtei des Klosters Varlar un-tergeordnet.r Haupthof, dessen Vogtei Hcrrman» an sich brachte und auf-hob, und van» im Jahr 1261 Bocholt, wenn auch nur in beschränk-terein Sinne, zum Range einer Stadt erhoben war, wurde unter Diete-rich III. Borken mit vollständigem Stadlrechte beschenkt, und das einge-schränktere Bocholts zu einem vollständigen erweitert. Fast sämmtlicheStädte des Landes erhielten aber da? Wicbelets-Recht vor dem Stadtrcchte,in derselben Weise wie Münster. Warendorf erscheint um d. I. 1246,Alen um 1245, Beckum um 1269, und um dieselbe Zeit Telgte,Horstmar und Werne als Stadt mit vollen Stadtrcchtcn. Von son-stigen Erwerbungen, Gründungen, u. f. w. erwähnen wir, daß BischofLudolf die Burg zu Wvlbcck erbaute, auf dein Schlosse zu Diilnie» eineKapelle cinweihete, von dem Grafen Dieterich von Klcve im I. >23l dieLehenshvheit über Aschaberg, Galen, und andere Höfe, von Bernhard, ed-len Herrn von der Lippe, im I. 1244 die Lehenshoheit über das SchloßRhoda und andere diesseits des Osming gelegene Güter erwarb; daßBischof Gerhard das Collegiatstift zu Beckum im I. 1267, die I o-Hannitter-Commende zu Borken und das Nonnenkloster Graven-horst gründete, Alen und Beckum gegen die Einfälle des Grafen vonder Mark befestigte, und viele Schlösser räuberischer Edelleute des Landeszerstörte, oder durch ihre Eigenthümer zerstören ließ, z. B. das der Her-ren von Lüdinghausen, was diese nebst allen Befestigungen ihres Ortesselbst zerstöre», und dann für alle ihre Güter die Belehnung des Bischofsentgegennehmen mußten. Eine nothwendige Folge der damalige» Zeit-ereignisse, war auch eine raschere Veränderung der Stellung der Bischöfe.In einer so sehr bewegten Zeit, wo die großen deutschen Herzog thümeralle zerfallen, die deutsche Krone ein Gegenstand des Kampfes zahlreicherPrätendenten, der Bürgerkrieg etwas Gewöhnliches, und während destraurigen Interregnums das Faustrecht an der Tages-Ordnung war; ineiner Zeit, wo auch die Kirche seit Jnnocenz III. auf den Gipfel derweltlichen Macht gelangt war, mußten die Bischöfe auf verschiedenen Wegen,bald diese bald jene Parthei begünstigend, und gehoben durch die Autori-tät ihrer geistlichen Würde in den Besitz vieler Güter und Rechte gelangen,und so das lange erstrebte Ziel der Reichsfürsten-Würde jetzt voll-ständig erreichen, ohne freilich verhindern zu können, daß die Domkapitel,aus deren Mitte sie hervorgegangen, in ähnlichem Verhältnisse Glanz und