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Die Burg Rheineck, ihre Grafen und Burggrafen : ein Beitrag zur Special-Geschichte der Rheinlande
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Broch ic. -c. bei Regierung weil, unseres Vorseßen Erzbischvffs HerrmannSdes Stammes von Wiedt solch lehen unserm Erzstifft wiederum eröffnet undhcimgefallcn, wie es dann in die drehßig Jahre in unser Borfahren undunfern Händen bis daherv gewesen, nunmehr mit Vorwissen und Bewilligungunseres würdigen Thumb Capituls zu Cöln mit unfern lieben besondern undgetreuen sambsou und Johansen von Warßberg als gedachtes Jacoben vonNcincck ncgslen cognaten auf ihr vielfältiges und unterthäniges Ansuchen ineinen Verdrag und Verglcichung unterm dato den 27, Julh in setz ablauf-fcnden 1ü71 Jähre eingelaßen und unter andern vermeldet daß obg, sambsonvon Warßberg vor sich und seine Erbe» mit dem hauß und BurggraffschafftNcincck 'durch uns und unsere Nachkommen der öffnung darahn, baußen(ohne) dero von Warßberg schaden, allezeit vorbehalten sambt allen anderndarzu angehörigen pertiuentieu gleichs andern unfern gemeinen collnischenLehn belehnet und investigirt werden solle, und da gedachter Sambson ohneeheliche Leibes Erben todts verfallen würde, solle nichts desto weniger seinBruder Johann und dessen eheliche Leibeserben in abständiger Linie darzuerben und so offt noth ihnen wird, damit belehnet werden, nach inhaltvoriger Bclehnung von dato 1382 und 1S25 darzu außtrücklich in solchenbegriffen sein sollen der Hoff zu Andernach, genannt der Reineckcr Hoff, It.der Hoff zu Niederlützingen und Kell — so haben wir demnegst auf unter-thäniges ansuchen und Bitten abgedachtes sambsons von Warßbergs ihmevor sich und seine Erben in gegenwerdigkeit unserer Manne hernach geschriebengencdiglich belehnt inmaßen wie folgt, zum ehesten mit der Bnrch und Schloßzu Reincck mit allem seinem Zubehör, nemblich die Capcll auf der Bnrch,Jt, sechs Mark zu Andernach an dem Schloß, davon pflccht man die Lampendamit zu beleuchten vor dem h. Sacramcnt ans der Capellen zu Ncinccken,ausgenommen der Bnrglcuthen Lehen, die wir über die Burg zu belehnenhaben. Jt, fürder mit dem Lehn, so zu der obgenannten Burg gehörig sepn,die gehen ahn auf der obersten Clauscren der Wintzen, die aus die Wetzensaint, die allernegst Reinecker Busch gelegen seint und fort von den Wintzenbis an den Rhein und fort den Lammcrdall heraußcr längs den Busch bisauf den Neicharts Dahl zu bis in die Wetzen auf die Wintzen (Flurnamen).Jt. fürder mit allen den Weingarten, die zu vbgenannter Bnrch gehörig sciul,Jt. mit der Müllen und Lenthe» im Dahl zu Rcineck, Jt. mit allen ange-hörigen Lenthe» im Brcißichcr geeicht gcseßen, Jt. mit der fischerep in demRhein von der Brolen ahn bis auff den Dorr, da stutziger Gericht wendet.Jt, zehntchalb Mark zu Andernach an dem Schloß, Jt, mit der salzmaßenzu Andernach, Jt, mit der ölligmaßen zu Andernach, Jt. mit der KirschenZehnden auff St, Pcterstag zu Andernach zndcmc mit dem Hoff binnen