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mit Bruch und 1546 mit Klüsserath erfolgte, — letztere mitVorbehalt der Rechte, welche Jacob III. Wittwe Elisabeth,die auf dieses Schloß hauptsächlich bewitthumt war, in Folge dessendarauf hatte. Auch das Stift zu St. Florin in Koblenz belehnteals Grundherr zu Obermendig die von Warsberg schon 1540mit der Vogtei daselbst'). Gegen Köln mußte aber der gerichtlicheWeg eingeschlagen werden. Im Jahre 1567 sprach das kaiserlicheKammergericht dem Erzstifte die Burg ab, doch erst im Jahre 1571(27. Juli) kam zwischen dem Kurfürsten Sellentin und den Ge-brüdern Sampson und Johann von Warsbcrg, namentlichdurch die Vermittlung des hierzu ernannt gewesenen kaiserlichenCommissarii, des Pfalzgrafen Johann, ein Vergleich zu Stande,in Folge dessen letztere noch in demselben Jahre in den Besitz derBurg gesetzt und damit belehnt wurden. Die Hauptpunkte desVergleiches sind in dem Lehnbriefe des Kurfürsten enthalten: weitereBestimmungen waren noch, daß die von Warsberg sich der vomHerzog von Jülich an den Hof zu Breisich zu machendenAnsprüche zu entledigen hätten; daß sie sich mit dem genanntenHerzoge in keine Lehensverbindlichkeit einlassen sollten; daß sie fürdie Zukunft alle Ncichslasten und Contributionen nach dem Matricular-Anschlag allein zu tragen und abzuführen hätten; daß sie 2000Thalcr an das Haus verbauen sollten :cZ). Der von Günthernur in kurzem Auszüge mitgetheilte Lehubricf des Kurfürsten Sel-lentin, ebenfalls für die Geschichte der Burg und der Zeit vonJuteresse, war folgender:
„Wir Salcntin von Gottes Gnaden Erweichter Erzbischoff zu Cöln,des heil. Rom. Reichs durch Italien Erzkantzler und Kurfürst, Herzog zuWestphahlen und Engern thun kund und bekennen hierdurch öffentlich gegenaller Männiglichen, daß die Burch und Schloß Reitteck mit aller ihrer Zu-behör von alters unseres Erzstiffts Eigenthumb, offen Haus und der viersculen eine gewesen, welches die Burggrafen von Reineck von Wehl, unsernVorfahren milter Gedächtnus zu lehn empfangen und getragen, nun aberdurch absterben etwa des Edlen Jacoben, Burggrafen zu Reineck, Herrn zu
') Klint kor, V. s>. SS8.
-) Siehe den Vergleich bei Küullier. V. g. 347.