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Die Burg Rheineck, ihre Grafen und Burggrafen : ein Beitrag zur Special-Geschichte der Rheinlande
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Jahre 1425') vorfindet, starb 1439 ohne Erben, und sonnt fielendie Besitzungen wieder an Johann zurück.

Johann brachte durch seine Heirath mit Katharina vonDa un die Herrschaft Bruch (im jetzigen Kreise Wittlich) unddas Schloß Klüsserath (im Landkreise Trier) in Folge Ver-trags mit seinem Schwager Biebrich von Manderscheid vom2. Deccmbcr 1421 au sein Haus. Es war dies ein sehr bedeuten-der Zuwachs zu dem vorhandenen Vermögen, welches bis dahinnoch von keinem besondcrn Belange gewesen. Namentlich war dasGebiet der Burggrafschaft selbst, wie wir später noch näher sehenwerden, nur klein und deren Einkünfte sehr gering.

Im Jahre 1442 beschwor Johann mit Biebrich, seinemä ltesten Sohne, einen festen steten Burgfrieden auf Tomburg mitLutter Quad „in Behl und Gemeinschaft" und mit Frambachvan Birgel „in Pantschaft" daselbst. (Noch ein Burgfriedenauf Tomburg wurde beschworen 1461 zwischen Peter, Burggra-fen von Nheineck und Friedrich von Sombreff.) Dann un-terzeichnete noch Johann im Jahre 1450 den Vertrag des Erz-bischofs Theodorich von Köln mit dem Herzoge Gerhard vonJülich und Berg, nach welchem Ersterem diese Herzogthümer ge-gen 10,000 fl. zufallen sollten, wenn Letzterer kinderlos stürbe^).

Johann Vll. starb im Jahre 1460 mit Hinterlassung vonmehreren Söhnen, namentlich von Biebrich und Peter. Erward noch im genannten Jahre von Seiten Bambcrg's mit Ur-mitz belehnt, doch findet sich auch schon die Schlichtung eines Strei-tes zwischen dem Bethanien und Kapitel zu St. Florin in Kob-lenz, Schöffen, Heimbürgcrn und Gemeinden des Dorfes Ober-mendig und Biebrich und Peter, Burggrafen zu Rhcineck,wegen der Huldigung in Obermendig durch Erzbischof Johannvon Trier von demselben Jahre (Allerheiligen-Abend 1460)^).Heinrich von Rheineck, der im Jahre 1440 (0. Juni) in's

') Im Virneburgischcn Diplomatarium des hiesigen Archivs.-) '4 s» cl> enmsclier, II. x. 444.

Küutlier, IV. p. SS6.