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Die Burg Rheineck, ihre Grafen und Burggrafen : ein Beitrag zur Special-Geschichte der Rheinlande
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Daß cr Pc» ciliar, den Sohn des Mundschenken, der die Kaufleuleauf dem Rheine beraubt habe, ebendaselbst halte.

Daß er Kauffeutc von Straßburg und Lübeck beraubt und aufAnforder» des ErzbischofS keinen Wicdcrersatz geleistet.

Daß cr den Logt von Lciidesdorf und andere Feinde des ErzbischofS,welche den crzbischöflichcn Wein hinwcggeführt, in den Thurm des Erz-bischofS zugelassen und sie daselbst halte und begünstige, ja sogar ihnengegen den Erzbischof helfe, somit also mit den Feinden der Kirche sich gegenden Erzbischof verschworen habe.

Daß cr de» Grund und Boden des ErzbischofS und der kölnischenKirche, namentlich die' öffentliche Straße, auf welcher Wage» und Karre»zu gehe» pflegten, durchgraben und versperrt, so daß selbst der Erzbischofden Weg nicht Passiren konnte, wie cr doch mußte.').

Daß cr die Umzäunung der Burg, auf welche ihm gar kein Rechtzustehe, zur Zeit, als der Erzbischof zu Rom war, gänzlich zerstört unsverkauft habe, wie dies den dortigen Burgmänncrn ganz bekannt ist.

Daß der Erzbischof ferner die Burg Kaiserswerth zu erlangengrad e durch ihn verhindert worden, bevor cr sie dem Statthalter Ludwigübergab — eine Sache, welche gegen g»»0 Mark Ausgaben verursacht habe.

Daß der Burggraf ihm von den 72 Mark, die er zu Bingen fürihn oder für seine Auslieferung gezahlt, nichts erstattet habe.

Ferner sei cr ihm verpflichtet für 10» Mark, welche cr ihm zur Zeit,als cr noch Dekan gewesen, geliehen habe.

Aus allen diesen Gründe» verlangt der Erzbischof, daß ihm die BurgRhein eck überliefert und zugewiesen werde als sein und der kölnischen KircheBnrglchngut, daß cr entschädigt werde, dag ihm die vorgenannte Schuldbezahlt und der Burggraf selbst für das an seinem wirklichen Herr» begangeneUnrecht zu einer Buße verurtheilt werde."

So hart die Anklagen, so sehr begründet sie auch waren, sogelang es doch günstigem Vorworte und dem reumüthigen Bekennt-nisse des Burggrafen den Erzbischof wiederum günstig zu stimmen,so daß ihn dieser kurze Zeit darauf wieder in seine und seiner Vor-eltern Rechte und Besitzungen einsetzte und das Vergangene vergaßMag doch auch der Erzbischof berücksichtigt haben, daß sein Vor-gänger außer Stande gewesen, die Kosten des Kriegszugs, der für

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