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Die Burg Rheineck, ihre Grafen und Burggrafen : ein Beitrag zur Special-Geschichte der Rheinlande
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die Burg Hütten, als welches ihnen durch die Güte und Huld der kölnischenErzbischöfe zugestanden, wie dies vielen, die noch leben und die dabei warenund es gesehen, bekannt sei.

Dann fahrt er fort, daß er allein Burglchcn von der besagten Burgvergebe und daß auch seine Vorfahren aus Einkünften in der StadtAndernach solche Lehen vergebe» hätten.

Ferner führt der Erzbischof an, daß der Burggraf und die Burgmänncrihm den Eid der Treue wegen genannter. Burg geleistet, wie es von altenZeiten her geschehen sei.

Dann sagt der Erzbischof,. daß namentlich'der untere Thurm ihm undder kölnischen Kirche gehöre; jenen Thurm hätten seine Vorgänger Engel-bert und Siegfried in Händen gehabt und Wächter in denselben gesandt-Engelbert habe darauf den genannten Thurm Revengar von Wied,dem Vater, gegen eine jährliche Abgabe übergebe», später aber die Söhnedieses Rcvcngar's wegen ihrer Unverschämtheit wieder daraus vertriebe».Diese Söhne wurden als Gefangene in den Thurm zu Godesberg geführt,und da sie denselben durch Zufall in ihre Gewalt bekamen, fanden sie indemselben ihren Untergang, wie dies ja ganz bekannt ist.

Später hat Siegfried den erstgenannten Thurm in Händen gehabtund wa r der jetzige Erzbischof mit jenem seinem Vorgänger Siegfried zuwiederholten Malen in jenem Thurm. Aber es ward nie erhört, daß derBurggraf in jenem Thurm sich irgend ein besonderes Recht angemaßt hätte,wie dies Alles in der Stadt Andernach und anderwärts, wo treue Ange-hörige der kölnischen Kirche wohnen, ganz bekannt ist.

Ferner führt der Erzbischof an, daß Niemand Wächter der BurgRh ei neck sein könne, namentlich Niemand Burggraf von Seiten des Erz-bischofs und der kölnischen Kirche, der nicht auch die Rechte eines Ministe-rialen der kölnischen Kirche habe, so wie es auch bei jeder andern Burg derkölnischen Kirche gehalten würde und gehalten werden müsse nach erprobteralter Gewohnheit, wie dies den Getreuen jener Kirche bekannt ist.

Ferner habe der Burggraf auch, seines Trcu-Eidcs uncingcdonk, demErzbischof, der mit dem Könige, dem Herzoge von Jülich u. A. seines-gleichen nicht in Fehde lebte, so viel Leides angcthan, als er konnte, wiedies bekannt ist dem Könige und den Fürsten und erzählt wird am Rheinund in den Ländern umher.

Ferner, daß er von Brcisich Wein genommen und in die Burg desErzbischofs gebracht habe.

Daß er seinen Bruder Heinrich in der Burg halte, der doch einenBürger des Erzbischofs in Sinzig gctödtct.