von Rabensberg.
die damit behaft gewesenen alten Geschlechter jenen, welche ihre ur-sprüngliche Freiheit behauptet haben, nunmehr gleich geh .lteu werden.Im Grunde aber gibt es sehr wenige, denen man den sonderbarenAusdruck, welchen das Haus Westerburg in seinem Titel führet, bei-legen kann.
§. XI.III.
Der Bischof von Paderborn muß seinen Gewalt über die neueStiftskirche zu Bilefcld zu weit ausgedehnt haben, weil er in gedach-tem Zare izi2 unserm Grafen eine schriftliche Versicherung erteilet öl. k,XXXl.hat, daß künftighin ohne seine, als des Stifters, Einwilligung keineVersezung der Personen in obiger Stiftskirche mehr statt haben solle.
Bald darauf erwarb sich Otto auf drei Zare einen Bundsver-wandten in der Person des edlen Herrn, Rudolfen von Diepholz,welcher sich in allen Fallen, gegen jedermann, nur die beiden Bischöfevon Köln und Münster, deren Burgmann er war, ausgenommen,auf jeweiliges Begehren ihm wenigstens mit zwanzig gewaffneten, jaöl.b,XXXHauch, wo es nöthig seyn sollte, mit seiner ganzen Macht unter gewis-sen Bcdingnisseu beizustehen sich verbindlich gemacht hat.
Eben dieser Rudolf gab im nämlichen Zare izig auf St. Gal-lentag unserm Grafen einen Brief, krasst dessen er und seine Erben ge-wisse an Johann Gos genannt, einen Edelknecht, zu Merke versezteGüter mit 56 Mark Osnabrücker Pfenninge wieder einzulösen befugtseyn sollten.
Otto hatte vorher auf St. Vincenz oder den 22 Jänner mit Vor-wissen und Genehmigung seiner Gemalin Margaret!) seinen unternHof zu Dheseberg an Godfricd genannt von Quernheim, einen Ritterund seine Erben um 8z Mark Herfordev Pfenninge verpfändet. Da-gegen