Z4 Geschichte der Grafen
i4. l.xxvn. he, bezeuget sein an den Grafen, den er seinen Schwager nennt, vomSchlosse Fürstenberg in Westfalen abgelassenes Schreiben vom 7 Christ-monat besagten Zares.
§.
Daß in Westfalen nicht nur Manner, sondern auch Weiber, denBischöfen, Aebten und dem hohen Adel mit Dienstpflichten erblich zu-gethan gewesen, beweisen viele unserer Urkunden. So hat Graf Ot-X.XXXIV. to V von Bentheim im Zare 1249 eine gewisse Lutgard mit ihrem Soh-ne gegen zween Knaben, und im Zare 1263 eine verheirathete AdelheidX. Xk.V. gegen eine ledige Kuneguud von der Grafschaft Ravensberg eingetau-schet. Einen gleichen Tausch traf auch der Bischof Konrad von Of-X XXVII. uabruck mit dem Grafen Otto III im Zare 129z, und und mit seinemNachfolger, von welchem wir jezo handeln, Graf Otto von Tekeln/bürg, als welcher ihm die Tochter eines verstorbenen Ritters gegenX. I.XXX. die Tochter Gerhards von Donowe im Zare izia feierlich übertragenhat.
Diese Dienstmänner und Dienstweiber (müMeriales) waren ur-sprünglich freie Leute, die sich nach der Nothdurft und Gewohnheit der da-maligen Zeiten zu ihrer bessern Sicherheit und Erhaltung in höhere Dien-ste begeben haben, gleichwie viele andere, selbst vom hohen Adel, ausgleicher Ursache das Eigentum ihrer Güter und Herrschaften machtisgern oder wenigstens in grösserm Ansehen stehenden, besonders geistli-chen Fürsten aufgetragen haben. Als Graf Otto II von RavensbergX XXXII ^ ^^4 seinen Dien stmannern ihre gehabte Rechte erneuerte undbestätigte, nannte erste Ironoratos viros A äe nlto InnZuine propa»Fkws. Nach und nach ist diese Dienstbarkeit wieder aufgehoben, oderwenigstens der daraus entstandene Flecken so abgewischet worden, daß
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