bon Ravensberg.
47
lichen Hof vor solchem Gerichte feierlich abgetretten hat b). Die an-dere Urkund enthalt eine engere Verbindung unsers Grafen mit dem ^ ^^x.Domkapitel zu Osnabrück, als welches um sich gegen mancherlei An-fälle und Raubereien, die es erleiden mußte, sicher zu stellen, sichnicht bester zu helfen wußte, als gedachten Grafen um feinen Schuzund Hilfe anzurufen. Unter den damaligen Domherren werden auch Her-mann und Otto von Ravensberg namentlich angeführete). Beide warenSöhne unsers Grafen, und der jüngere ist ihm nachgehends in derGrafschaft gefolget; ein Umstand, welcher ausser allen Zweifel sezet,daß in diesen leztern Zaren noch von Otten III oder dem alten die Redeftp-
Auch ihn betraf noch ein Kaiserlicher Lehenbrief von 1299, dererste und einige, den wir in unserer Ravensbergischen Geschichte auf-zuweisen haben. Albrecht I erteilte ihm solchen den 18 Wonnemonat X. I.XXI,zu Mainz, und verliehe darin alle Güter und Rechte, welche seinVatrer, Grosvatter und übrige Voreltern vom Rom. Reiche zu Le-hen getragen hatten.
§. XXXVlI.
Das zur Grafschaft Ravensberg nunmehr gehörige Engern warbis dahin eins Vestung, und als der ehmalige Siz des grosen Wide-kinds in besonderer Achtung. Die edlen Herren von der Lippe hattensolches inne (S. §. XV.) und bedienten sich dessen zum grosen Nachteilder benachbarten Stände, besonders der Bischöfe von Osnabrück, Pa-derborn und Minden. Diese vereinigten sich daher mit aller ihrer
Macht ,
b)
e) /.AWZ" ecc/e/. cont. l, pax. 62z.