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Geschichte der Grafen
Einwilligung; gleichwie der Bischof von Paderborn als geistlicheObrigkeit alles obige feierlich bestätiget hat ^).
Indessen muß doch diese nette Stiftskirche bei Lebzeiten unsersGrafen nicht zur Vollkommenheit gediehen seyn, weil sein Sohn undNachfolger, Otto IV, noch im Jahre izi2 von dem Bischöfe Theo-derich zu Paderborn auch als Stifter derselben gerühmet wird 2). Andem Veitrage anderer andächtiger Personen ist um so weniger zu zwei,feln, da ein Ritter Namens Alexander Top, mit Erlaubnis der Ra-vensbergischen Grafen, noch im Zare 1327 einen besondern Altar ingedachter Stiftskirche errichtet und begäbet hat a).
§. XXXVI.
Beweise des grosen Ansehens, in welchem Graf Otto bei allenseinen Nachbaren damals gestanden, finden wir in zwo gedruckten Ur-kunden vom Zare 1296. Nach der einen sas er mit dem Dechanten,dem Stadtrichter und den Burgermeistern von Bilefeld, in Gegenwartmehrer Dienstmänner, den 2 Brachmonat zu Gericht, in Sachen desjenseit der Weser in der ehmaligen Grafschaft Eberstein, die dem Lü-neburgischen Fürstentum Calenberg nun einverleibet ist, gelegenenCisterzienserklosters Amelungsborn, als welchem Bodo, ein edlerHerr von Homborg, sein beglaubtes Recht auf einen gewissen ansehn-lichen
)-) Die Stiftungs- und Bestatlgungsbrtefe hievon sind zu lesen in am-
»sl. wm. 11, psx. 174. Eulemanns Ravensberg. Merk»
rvürdigd. x. z, p. 174. lg. pnZ. Z2z äcc. Die
in t. 11, p. 22Z redet
auch von dieser Stiftung, begehet aber dabei verschiedene Fehler,
2) Siehe Eulemann 1. e. x. 179.
s) Eben daselbst S, 186.