»2
G eschlchle der Grafen
dem Erzstifte heimfallen würde, gedachtem um daS Erzstist ungemeinwohlverdienten Grafen von Arrieberg gewiß zu überlassen« Diesesgeschahe im Zare 1186, obgleich die Urkunden mit dein Jahre nZZbezeichnet sind. Sie dienen uns zum Beweiß, daß auch in den Köl-nischen und Westfälischen Landen das Zar aus Maria Verkündigungoder gar auf Ostern erst seinen Ansang genommen habe; eine Gewohn-heit, welche im Kölnischen bis in das Jahr izro gedauert habensoll (k).
§. XVI.
Daß Hermann einem bald darauf von dem Kaiser Friedrich unter-nommenen Creuzzuge beigewohuet habe, ist mir sehr wahrscheinlich,theils weil viele Bischöfe und Grasen aus Westfalen dabei gewesen,theils weil bis in das Zar nyz in Urkunden meines Wissens vonihm keine Meldung weiter vorkömmt. Zn besagtem Zare aber findeich ihn im Gefolge des Kaisers Heinrich Vl zu Kaiserswerd, vermageiner am 25 Wintermonat von dem dasigen Stifte erhaltenen Bestäti-gung und Erweiterung seiner Rechte.
Nach dem Tode dieses Kaisers entstünde bekanntlich eine zwistigeWahl und Trennung des Reichs, welche Sachsen und Westfalen garsehr entkräftete. Graf Hermann von Ravensbcrg hielte es mit demstärkern Teil, welcher dem Bruder des verstorbenen Kaisers Philippvon Schwäbelt huldigte, und auf dieser Seite stunden, nebst den inei,sten Sächsischen Fürsten, auch die Bischöfe von Münster und Osnabrück,da hingegen Kurköln, Paderborn, Minden, Corvei, die Grafen von
Tekeln-
k>) Nach dem Bericht Se/em» In vita F. ZÄFe/ös»-/» Ilb. I, cax. III,
?- 59-