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Hand- u. Adressbuch der Geschlechtsverbände u. Stiftungen
Entstehung
Seite
177
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Geschlechts-, Familienstiftungen sowie Stipendien. 177

315. von Ziegler und Klippliausen.

1. Stipendium-Fundation im Fräuleinstift Joachim-stein in Eadmeritz für Fräulein, die Verwandte des Stifters vonZiegler sind. Von den Bewerberinnen sollen zunächst diejenigen,welche 16 Ahnen nachweisen, hierauf auch von diesen die Bedürftigenvor den weniger Bedürftigen, sowie die der Oberlausitz angehörigen,und unter diesen wiederum diejenigen, welche von OberlausitzerKittergutsbesitzern abstammen, den Vorzug haben. In Ermangelungvon Bewerberinnen aus der Verwandtschaft des Stifters sollendiejenigen als genussberechtigt angesehen werden, welche nach-weisen,

a) dass sie entweder 16 Ahnen, je 8 von väterlicher wie vonmütterlicher Seite haben, oder väterlicher Seits durch eine un-unterbrochene Eeihe ehelicher Geburten von einem bereits imJahre 1667 zum deutschen Adel gerechneten Geschlechte oder eben-falls väterlicher Seits direkt und ehelich von einem Vorfahren,welcher in der Oberlausitz als stiftsfähig anerkannt worden ist,abstammen;

b) dass ihre Väter oder väterlichen Vorfahren mit einem land-tagsfähigen Bittergute in der Oberlausitz ansässig sind oder ge-wesen sind, und

c) dass sie der Unterstützung bedürfen.

Auch hier sollen hei sonst gleichen Verhältnissen diejenigen,welche 16 Ahnen nachweisen, demnächst die Bedürftigeren vor denweniger Bedürftigen den Vorzug haben.

Aus denBevenuen des Stiftes Joachimstein werden jährlich12 Stipendien zu je 450 Mark an Fräulein vom alten Adel, welchebedürftig, unbescholten, der evangelischen Eeligion zugethan undnicht unter 12 Jahr alt sind, verliehen.

2. Der Begründer des Stifts Joachimstein, HerrJoachim Sigismund von Ziegler und Klippliausen hatin seinem Codicill vom 12. Januar 1734 ein gewisses Kapital —zur Hälfte für den Kreis Budissin, zur Hälfte für den Kreis Görlitz— ausgesetzt, aus dessen mit 6% vom Stifte Joachimsteinzu gewährenden Zinsen 8 Stipendien an arme adelige Jüng-linge aus der Oberlausitz zu ihrer Ausbildung, in Stipendien von750 Mk., 600 Mk., 450 Mk. und 360 Mk. jährlich verliehenwerden sollen.

Eberstein, Handbuch Theil II. 12