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IX.
Mein Begräbniß soll meine liebe Ehegcmahlin mit meinem Herrn Brnderund Erben gemeinschaftlich besorgen, hierzu aber an Aasten nichts beizutragenhaben. Hingegen soll sie auch ihre eigenen Traner-Aosten vor sich und ohneZuthun meines Herrn Bruders bestreiten.
X.
Sollte, welches Gott verhüte, dieser mein lieber Herr Bruder und Erbevor mir versterben, so soll ihm mein Bruders Sohn,
Herr Carl Friedrich von Tümpling ans Bosewitz und Zöthen unddessen jezige Ehe-tlousortiir, Frau Caroline Elisabeth Ivilhel-mine von Tümpling, gebohrene von Büna», auf Mayhen,risclsrn eorrclitionikns st, nroclis snlzstitnirst seyn; sie sollen aber meine Erb-schaft nicht veräußern, sondern selbige ihren jetzigen und künftigen ehcleiblichenRindern xrimi Aruüns, worunter jedoch in Ansehung dieses meines HerrnBetters Gemahlin nur diejenigen Rinder zu verstehen sind, welche sie ingegenwärtiger Ehe gcbohrcn hat und »och gebühren wird, als ein Hiäsioommisshinterlassen.
Die Helfte aller meiner Rlcidcr, aller meiner Anzieh-Iväsche und GewehrslsAirs ich eben demselben Herrn Vetter, Carl Friedrich von Tümpling;
Iiiein Herr Bruder und Erbe soll meine Rleider, Anzieh-Iväsche undGewehr thcilen und mein ernannter Herr Vetter soll führen.
XII.
Meine Bücher legire ich eben demselben meinen Herrn Vetter CarlFriedrich von Tümpling, jedoch soll er solche den: oder denjenigen seinerSöhne, welche sich dein stmäiren widmen, soussrviren und dahin besorgt seyn,daß sie nicht slisniret werden; Ivas aber meiner Ehegemahliu etwa vonmeinen Büchern zu ihrer Andacht oder sonsten anständig seyn möchte, soll erihr eigenthümlich, ohnentgeldlich überlassen.
XIII.
Endlich sollen als Hrüsisorumissg, haben, zwar ohne Abzug, jedochnicht eher als ein Jahr nach dein Ableben meines Herrn Bruders und Erbcns,oder wenn dieser vor mir verstorben seyn sollte ein Vahr "ach meinem Todtc,und bis dahin in beiden Fällen ohne Inbsrssss,u.) Zwei Tausend Reichs Thaler die Fran Hauptmannin Ernestine Ivilhclmiuevon Münch, gebohrene von Tümpling, oder, wenn sie vor mir verstorbenseyn sollte, deren leibliche hintcrlassenc Rinder,d) Ein Tausend Reichs Thaler meine vier Herren vettern von Tümpling,des secl. Herrn Eanimerherrn Christian Lcbercchts von Tümpling hinter-lassene Söhne, Herr Carl Gottlob Scberecht, Herr (vtto Gotthold Friede-mann, Herr Philipp Johann Ivilhelm und Herr Christian George August,Gebrüder von Tümpling, und zwar so, daß wenn einer von diesen vierHerren Vettern stirbt, dessen vortioir denen überlebenden zufalle.