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3 (1894) (Geschichte der 1822 bezw. 1867 im Mannstamm erloschenen Häuser Posewitz und Casekirchen (Tümpling)) : mit Urkunden-Anhang, Bildnissen, anderen Kunstbeilagen, Nachträgen und Berichtigungen zu den drei Bänden, zwei Siegeltafeln, zwei Handschriftentafeln, General-Register für die drei Bände und dem Stammbaum von der Theilung in Linien an
Entstehung
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Lnirassiers, Herrn Christian Wilhelm von Schlegel, Lons-Vientsrmntnnter deni Chur-Sächs. Prinz Maximilian'scbcn Regimente Inkrntsrisund Herrn August Ludewig von Schlegel, Chur-Sächs. Lackst inDreßden,

Und ich will daß diese uurgedachten vicksieowwissa snl? nnw. ;.2. st z. in Golde an Fünfthaler Stücken, ohne einigen Abzug, jedochnicht eher, als ein Jahre nach dem Ableben meiner Gemahlin, und ohneIntsrssss ausgezahlet werden sollen. Hingegen will ich zwar nicht, daßmeine Gemahlin denen Vicksioowwissarüs irgend eine Ls.nti.on wegendieser Vickeioowwissornw bestelle, innmaßen der oder diejenigen, welchedergleichen von ihr fordern werden, des vicksioowwissi verlustig sepnsollen, doch soll meine Gemahlin vor die Erhaltung derer abgedachtenFünf Tausend Thaler gehörige Sorge tragen, wiedrigcnfalls sie denenVicksioowwissarüs vor diese vicksioowwissa mit ihrem sämmtlichen ver-mögen haften soll.

Überhaupt will ich nicht, daß jemand von meiner lieben Ehegemahlin einInvsntarinm oder endliche Lxsoiüoation meiner vcrlassenschaft fordere, alswelches alles ich ihr vielmehr ausdrücklich erlasse. Ich will sie auch mit weiternichts, als mit dem IsZato an die Fräuleins von Mühlen K VI salz lit. Iund mit denen Vicksioowraissis H socksw lit. rn snl> Anw. 2. st Z. ons-rirst wissen; vielmehr soll sie alles dasjenige, was ich ihr beschiedcn, ohne allenAbzug, ohne alle Aasten und ohne irgend etwas zu denen Schulden undandern Lnsridus lrsrsckitariis, viclweniger zu denen Lehn-Stämmen, bei-zutragen, erblich haben.

VIII.

Alles andere, worüber ich im vorstehenden nicht ckisxonirst habe, essey solches Lehn oder Erbe, und also auch mein weniges Silbergeschirr, alsüber welches, und was darunter mir zukömmt, ich meiner Gemahlin eine eigen-händige Lxsoiüoation zugestellet habe, inglcichen die Hclfte desjenigen, wasvermöge Z VI lit. a st b dieser Visposition mit meiner Gemahlin zu theilcnist, soll obernauuter mein Herr Bruder, Herr Christian Gottlob von Tümpling,erblich haben; Er soll aber auch vor die auf meinen Rittcrgiithern stehendenLehnstämme, ingleichen vor alle Key meinem Ableben etwa vorhandenen pas-«iva stehen, und alle onsra lisreckitaria, sxslussivs des ls^ati an die Fräuleinsvon Mühlen H VI lit. l und der vicksioowwissoruw K socksw lit. in Anw.2. et Z., ohne Juthun und Beytrag meiner Ehegemahlin allein abstatten undtragen.

Meine liebe Ehegemahlin empfehle ich ihm zu trenester Vorsorge undFreundschaft bestens und sollte er wieder alles mein vermuthcn ihr ein In-vsutariuw oder endliche Lpsoitlsation über meine vcrlassenschaft abfordernoder sonst diesen meinen letzten Willen in irgend oinem Punkte anfechten, sosoll er von meiner Erbschaft gänzlich ausgeschlossen und auf diesem Fall meineoft erwähnte liebe Ehegcnossin einzig und allein zur Erbin meines sämmtlichenVermögens, an Lehn und Erbe, institnirst seyn.

von Tümpling. III. 2?