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IV.
Ich habe mit meiner gedachten lieben Ehcgcmahlin, unter Beitritt undLoussus meiner Alitbclchnten, sub clnto Altenbnrg den s. Januar eineEhestiftung errichtet, und ihr in selbiger K z alljährlich Vierzig Gulden zumEingeschneite!, ingleichcn statt der Wohnung, und für die Hauß-NIicthe, dieNutzung von 800 Gulden pnxitsl ausgesetzet, ferner A ihr die AdelicheGerade, Alorgengabe, Gerechtigkeiten und Alußthcil in allen meinen hinter-lassenen Giithcrn, jedoch im Falle das Gnth Blösien bsrupors mortis rusasverpachtet seyn inöchte, statt dos AInßtheils ihr überhaupt 200 Gülden zu-gestanden, anch A 5 ihr statt der allgemeinen oder willkührlichen Alorgengabesoo Gülden auszusetzen versprochen: Allein, da ich erst nach der Zeitdas Ritterguth Tümpling nvHuirirst, hiernächst aber schon anderweit siir dieWohnung dieser meiner lieben Ehegemahlin gesorgt, zu dem Lude das ehe-malige Dom-8^uciieg,b-Hanß in hiesiger grünen Gasse vor sie gokanfct undihr erb- und eigenthiimlich habe zuschreiben lassen, über dieses ich bedachtbin, allen Irrungen und Streitigkeiten zwischen ihr und ihrem Alitorben, alsmeinem Lehns-Folger, vorzubeugen: Als will ich, daß sie alljährlich, so langesie den Wittbcn-Stuhl nicht verrücket, zum Eingeschneite! statt GüldenAchtzig Gülden Aleißn., die Hälfte Gstcrn und die Hälfte Uiolmslis zugleichenJahres, und zwar nach meinem Tode sogleich den ersten Termin, so darauffolget, mit vierzig Gülden in Thür-Sächsischen Louvsutiousmäßigen AIünz-Sortcn, jedoch nicht unter ^/>2 Stücken, von ihrem AlitLrben ausgezahlt undvon ihm an den Grt ihres Aufenthalts, und zwar wenn solcher nicht übersechs Aleilcn entfernt ist, auf dessen Kosten zugesendet erhalte» soll. Hingegenverlange ich und setze es als eine Erbschaftsbedingung, daß sie sich, statt derHaus-AIicthe oder Hausgeldes und statt der Adelichen Gerade, der Alorgen-gabe oder weiblichen Gerechtigkeit und Alußthcils, aus meinen Güthern, esmögen solche zur Zeit meines Ablebens verpachtet seyn oder nicht, überhauptin Pansch und Bogen mit Vierhundert Gulden Akeißnisch begnüge und insofern von ihrem durch die gedachte Ehestiftung erlangten Rechte abgehe, anchwegen der allgemeinen oder willkührlichen K s dieser Ehestiftung versprochenenAkorgengabe, inmaßen sie dießfalls durch einige kleine Steuer-Scheine ab-gefunden und befriediget worden, nichts weiter fordern. Es soll ihr aber ihrAlit-Erbe diese vierhundert Gulden vor allen Dingen ans seinen proxrs be-reidesten Vermögen in Thur-Sächsischer Louvsirbious - Akünze, und zwar nichtunter l/iü Stücken, oder in vollwichtigem Gelde an s Thalcr-Stückcn und Vuvntsuzu 2 Thlr. 20 gr. bezahlen, und es soll in allen übrigen Punkten bcy der be-mcldeten Ehestiftung sein unverändertes verbleiben haben.
V.
Und wie mehr erwähnter meiner lieben Ehegcmahlin ohnedem allesdasjenige eigenthiimlich bleibt, was sie an Iirnuobililzus und sonst eigenthiimlichnozuirirsb hat, ingleichen ihre ganze weibliche Gerade, und hierunter insonder-heit die guten auf meinem Gnthe zu Tümpling befindlichen Betten und derallda stehende maßellerno Schrank, ferner dasjenige was sie an Ehe- und