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Nachdem nun Ich, Heinrich Carl von Tümpling, den Liebhaber des Lebenszn preisen habe, welcher, bey vielen mir erzeigten Wohlthaten, mich durch meinebisherigen Leibes-Schwachheiten auch dahin gcfiihrct, daß ich solches Alles inchristlicher Gelassenheit und mit Übergebung in seinen allheiligsten und alleinguten Willen destomchr erwogen: Als lasse ich die Versorgung meiner durchChristi Bluth thcner erkauften Seele billig mein vornehmstes Augenmerk seyn,und befehle demnach solche in die treuen Vater Hände meines Gottes, ingläubiger und gewisser Hoffnung der freudigen Auferstehung des Leibes undseeligen Vereinigung mit der Seelen.
Nach dieser geistlichen Versorgung meines unsterblichen Geistes aber habeich vor nöthig erachtet, auch in Ansehung derer mir von Gott geschenktenzeitlichen Güter mein Haus in Seiten zu bestellen, und hiermit meinen letztenWillen, wie es mit meinein zeitlichen vermögen nach meinem in GottesHänden stehenden Ableben gehalten werden soll, auszusprechen.
I.
Alles, was ich etwa hiebevor unter den Nahmen und in der Absichteines Testaments, Lloäieills, Schenkung auf den Todesfall, oder andern letztenWillens, ckispouiret haben möchte, erkläre ich hiermit vor aufgehoben, oussirt,ungültig und unkräftig.
II.
Weine liebe Schwester die Frau Stallmeisterin Johanna Eleonora ver-wittwete von Nißmitz, gebohrene von Tümpling, hat mir jederzeit Probenihrer zärtlichen Geschwister Liebe gegeben; Ich würde es daher für meine be-sondere Schuldigkeit erachtet haben, ihr meine Gegenliebe, unter andern auchdurch Lrbcinsetzung oder anständiges vcrmächtniß, zu bezeige». Allein, sieselbst hat solches gegen mich, vermöge ihres rechtschaffenen uneigennützigen undzufriedenen Wesens, verbethcn, und lediglich ihr Wille ist es also, welcher michsolches zu thnn verhindert.
III.
Ich setze dcmuach hierdurch in meinem sämmtlichen von Gott mir ge-schenkten vermögen, wie sich solches zur Seit meines Ablebens befinden wird,nichts hievon ausgeschlossen, und zwar nicht nur in ullockio, sondern auch tuDsuckis, insoweit mir nur immer an denen Lehn-Gllthern vermöge vorhandenerLehns-Ksvsrss, welche meine Gemahlin in Händen hat, die srcye Dispositionzustehet (imnaßen ich ineinen Mitbelchnten an Blösien und Tümpling weiternichts, als die bestimmten und ausgesetzten Lehns-Stämme, nehmlich von Blösiensooo Gulden und von Tümpling ;ooo Gulden, in suivo zu lassen schuldig bin),ineine liebe Ehcgemahlin, Frauen Friedericken Henrietten von Tümpling,gebohrene Freyin von Schwan, und2. meinen lieben Herrn Bruder, Herrn Christian Gottlob von Tümpling aufBoblas und Neidschütz,zu meinen alleinigen und wahreil Erben titulo iustitutiouis Ironornloili ein,jedoch bescheidentlich, dergestalt, und rsspsotivs unter folgenden Bedingungen: