9. Carl Friedrich von Tümpling (f57) verkauft seine Hälftevon Tümpling für sv yoo fl. an Heinrich Carl von Tümp-ling
Schieben, f?37 JuniHandschrift: Abschrift: Herzogliches Amtsgericht zu Camburg a/S.
Zu wißen, daß heute unten gesetzten clubo zwischen Herr Carl Friedrichvon Tümpling, Fiirstl, Weimarischen Cammer-Juncker und Amts-Hauptmann,Verkäufern an einen, und Herr Heinrich Carl von Tümpling auf Blösien,Dom-Herrn zn Merseburg, Läufern andcrnthcils, über die Helfte des Rittcr-Guths Tümpling nachfolgender unwiederruflicher Lauf, jedoch biß auf hohenLandes- und Lehnsherr!. Llcmssvs und LirtilloÄlüov, abgeredet und geschloßcnworden. Nehinlich es verkaufet jetzterwehnter Herr Amts-Hauptmann von Tümp-ling auf Befehl und vcranlasung Ciner Hochlöbl. Landes Regierung zn Alton-burg, nicht minder mit ausdrücklicher Einwilligung seiner unten benantenMittbelchnten, seinen nach Absterben seines Herrn Vaters Herr ChristianLudewig von Tümpling, Churfllrstl. Sächß. Hauptmanns, auf Ihn als einzigenhinterlaßouen männlichen Leibes- Lchus-Erbeu verfällcten halben Antheil desRitter- und Manu-Lehn-Guths Tümpling mit sämtl. Wohn- und andern Ge-bäuden und was darinnen Erd- Nied- Nagel- Wand- Band- und Mauer-Festeist bouebst der Halbschied von denen Dreyzehn Hüffen Zehn und Ein halbenAcker Arth-Feldes (sxol. einiger hier unter mit begriffenen alloäiul oder Erb-stücken, als welche Herrn Christian Gottlob von Tümpling auf Boblaß undNeitschitz vermöge eines mit Ihn getroffenen Erb-Lanffs eigenthllmlich zustehen,und wegen welcher Erb-Stiicken mit gedachten Herrn von Tümpling ein absonder-licher Lauf zu verabreden ist) wie solche nach der unter denen Herren Gebrüdernvon Tümpling uo. ^6IZ vorgenommenen Vertheil- und Ausmeßung, welcheLud f oriAinulitsr beygefllgot, ausführlich Lpuzeiüczirst und angegeben zn be-finden, und was die Lohns« und Erbe-Felder, Wiesen, Höltzcr, Wein- undHopf-Borge, Gbst- und Lust-Gärthen auch Schäffercy und sonstcn betrifft indem den 22t- ^?zs hierüber gefertigten Anschlage 8ulz sich hierauf be-reits bezogen worden, wie nicht weniger mit den Vieh- Brau und andernNutzungen, nebst denen Gerichten Vberst und Niederst bey denen DorfschaftenTümpling, Wonnitz und Stöben und denen davon abhängenden Nutz- undBeschwerungen, Deßgleichen denen Geld- und andern Zinußen, auch Lehn-Wahren in obbeniointen Dreyen und andern: unterschiedenen Dorfschaften, derHohen und Nicdcr-Iagd in denen Gohecgcn und weitlänftigen Loppclu, wieund wo solche hergebracht und von Tümpling aus mau zu sxsroirsrr be-rechtiget ist, der Wonnitzer und übrigen Triften, auch Abtlöbuitzer Loppel-Triftnebst dein Fisch-Waßer auf dein Saalen Strohme, dem Schmcrl-Bach zuTümpling, auch allen Frohnen und Diensten hiervon nichts ausgeschloßen undin der Maaße, wie sowohl bemeldter Herr Verkäufer als deßeu in Gott ruhende