7. Tarl Friedrich von Tümpling (Ich?) verkauft Stöben für5950 fl. an Dietrich von Pflug auf Gütterlitz.
Tamburg, f728 Januar 3.
Handschrift: Abschrift.
Juwissen seye hiermit Iedermänniglich, denen ein solches vonnöthen:welchergestalten Zwischen inir Carl Friedrich von Tümpling uff Tümplingund Tasekirchen Hochfürstl. Sächß. wcymar. Tainmer Junkern re. vcrkäuffernan einen- und dann mir Dietrich Pflugk, uff Gütterlitz rc. Hochfürstl. Branden-burg. Beyreuth. Tannner Junkern, Gberamtmann und Bberforstineistern derAcmter Lichtenberg, Thierbach und Lancustcin, Käuffern andern Thcilß, nach-folgender uuwiederufflicher rechtsbeständigor Trb Kauff wißendlich und wohl-bedächtig vcrabhandelt und geschlossen worden, nehmblichen: Ich Tarl Friedrichvon Tümpling verkauffe und gebe zu verkauffou in der allerbesten FormRechtens, wie es immer am kräsftigsten geschehen soll, kann oder mag, meinzu Stöben biß auhero bescßenes Gnth, der Siedclhoff genannt, so ich vermögeHochfürstl. gnädigster Lonosssion zu Erbe bru-nstsrirsir lassen, den Gebäudenmit all desselben zugehörigen Feldtern, Wiesen, Baum- und Graße, dannZVeingärtten, ingleichen Gehölz und Hergebrachten Jagdbarkeit, auch dem der-male dabep befindlichen völlige Invsirbnrio, sammt allen andern Dsrbinsirtisn,an ob wohl gedachten Herrn Dietrich Pflugk umb und vor Fünff Tausend NeunHundert und Fünffzig Gulden Meißn. Mehrung wahres und beständigesKauff Geldt, dergestalten, daß Herr Käuffer die auf solchen Gnth haftendeveroonssirtürts und andere Schulden soviel dieses Kauffgeldt beträgt übernehmenund bezahlen solle.
Allermassen und sofort auch Herr Käuffer solche Schulden samt den vondem Kauffgeldt verbliebenen Neberschuß an mich baar und ohne den geringstenAbgang bezahlet und gut gemachet. Als quittire Ihme darüber und alßo uffdie völlige Kaufs Lnrnrnn mit würkl. Begebung und Verzicht der Ausfluchtnon numöra,tg,s vsl noosxtns Krafft dieß uffs Kräfftigste, weßhalbcr ihincauch die völlige und ruhige Dosssssrov, obiges Guthes irnrrntbrro, und darüberalle behörige blvretnoir zu leisten, auch die Key der Hochfürstl. Altenburg.Lohns (lnris, deßhalber auflauffenden Koston zur Hälffte zu tragen verspreche,und gleichwie alßo wir beedc Lontrnllsrrtsir mit dießem wohlbedächtig ab-geschlossenen Llorrtr-rot in allen gar wohl zufrieden sind und solchen durch einenHandstreich nochmahls bestättiget, Alß rsnnrreirsrr wir auch allen darwicderverkchrlichen RcchtsAusflüchten, wie sie Nahmen haben, erdacht sind odererdacht werden mögen, hiermit uffs beständigste dergestalten, daß ich, der ver-käuffer, meine Erben und Nachkommen, an Herrn kauffern, seinen Erbenund Lehcnsfolgern, wegen dießcs Guths und deßen Bezahlung einigen An-spruch zu machen, in alle Ewigkeit uns verziehen und begeben.
Alles getreulich ohne Gefährde.